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Scheine der göttlichen Gesetze heimtückisch verborgenen Fallstricke des Antichrists übergeht, so dass wir diesen zweiten Theil als einen besonderen Zraktat vom Antichrist unterscheiden können. !) Der vierte Traktat endlich schliesst sich an den vorigen mit den Worten an: ich habe bereits einiges gesagt von den Widerwärtigkeiten des Antichrists. Sein besonderes Thema besagt der Titel, der lautet: von der Grundlage der menschlichen Gesetze. Gerade dieser letzte Traktat der ganzen Gruppe deckt sich an sehr vielen Stellen mit der Replik gegen Rokycana, an die auch Chelcicky deutlich anspielt, wenn er sagt: ,Dies alles wird hier dargelegt, auf dass es deutlich werde, mit welchen Gründen die Magister und die ganze Rotte des Antichrists das Fegefeuer zu beweisen suchen. Was dagegen gesagt werden muss, habe ich den Magistern geschrieben, sie haben es aber nicht ange- nommen... Es ist demnach die Replik àlter als der Traktat von der Grundlage der menschlichen Gesetze und wol auch als die ganze Gruppe, zu der derselbe gehórt. In dieser findet sich nun wenigstens eine Stelle, welche die Zeit der Abfassung errathen lisst und zwar in dem Traktat vom Antichrist, wo Chelcicky der Vorgänge gedenkt, welche sich in Bóhmen vor 40 Jahren abgespielt haben, als nach Verkündigung des pápstlichen Ablasses die Menschen, um denselben zu gewinnen, in die Kirchen strómten, dabei aber Geld und Seelen verloren. Wenn damit Chelcicky, wie ich annehme,*) die von Johannes XXIII. (am 2. Dezember 1411) erlassene und im J. 1412 in Bóhmen verkündete Ablassbulle und ihre Folgen meint, so fällt die Abfassung der besprochenen Traktatengruppe in den Anfang der fünfziger Jahre. Kehren wir nun zu der Replik zurück, so wird durch das Resultat dieser Untersuchung J. Jireceks Annahme bestätigt, der Verkehr Chelcickys mit Rokycana habe vor der Rückkehr des letzteren nach Prag (1448) seinen Anfang genommen. Ich vermuthe ferner, dass die Replik nach HRokycanas Rückkehr entstand, als námlich dem erwáhlten Erzbischofe wieder die Oberleitung des gesammten utra- quistischen Klerus zufiel, denn Chel&ieky wendet sich an ihn, als an denjenigen, ,der viel in sich trágt und von dem grosse Dinge end- giltig besiegelt werden sollen."

!) In. der Olinützer Handschrift kommt dieser "heil zweimal vor, einmal ver- bunden ınit denjenigen Kapiteln, die vom Leibe Christi handeln, das anderemal unmittelbar hinter dem kurzen einleitenden 'l'raktat.

2) J. Jirećek und F, Schulz erblicken darin eine Anspielung auf die Wal- fahrten, die im J. 1405 entstanden und die Johannes Hus in dem Traktate de sanguine Christi* bespricht.


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