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VII
innerhalb dreier Monate in Olmiitz eintreffen, widrigenfalls sie der Excommunication ver-
fielen; aber bei der damaligen Cumulirung der Beneficien, wo oft eine und dieselbe Person
ein Kanonikat in Prag, Olmütz und Breslau besass, war es schwer, dieser Verpflichtung
nachzukommen, und sie blieb meistens unerfüllL Und wenn der Metropolit einschirfen
musste, dass jährlich einmal eine Diözesansynode abgehalten werde, auf welcher die von
seinem Vorgänger Ernst von Pardubitz beschlossenen und von Johann von Jenstein ver-
mehrten Statuten vorzulesen seien, so beweist dies, dass die Synoden zum grossen Nachtheil
der Disciplin des Klerus nicht abgehalten wurden. Die Verordnung des Erzbischofes,
dass ohne Einwilligung des Bischofes kein Tausch der Beneficien stattfinden dürfe, das
Verboth, für gewisse Functionen keine Gebühr einzuheben, sowie die- strengen Massregeln
gegen die im Concubinate lebenden Priester zeigen, wie damals die kirchliche Disciplin in
Mähren gelockert war und die dadurch schwerlich befördert wurde, dass es den Pfarrern
frei stand, die Einkünfte ihrer Pfründen zu verpachten (z. b. 196. 314. u. s. w.). —
Die gelockerte Disciplin im höheren und niederen Klerus, die beständigen Angriffe
auf kirchliches Gut und die dadurch nóthigen Auslagen, um dasselbe gegen Gewaltthaten
jeder Art zu schützen, machten das Amt eines Bischofes von Olmiiiz zu einem sehr
beschwerlichen. Bischof Nikolaus von Riesenburg, aus Preussen stammend,!) welcher die
Olmützer Diózese von 1388 an leitete, starb am 6. Juni 1397 auf dem bei Prag gelegenen
bischoflichen Gute Drewitz; sein Leichnam wurde nach Olmütz überführt und in der Dom-
kirche begraben (n. 400.) Das Kapitel, welches seit Altersher das Wahlrecht besass,
wünschte, dass eines seiner Mitglieder den Bischofsstuhl einnehme und dass nicht, wie im
J. 1388, ein Nichtdiózesan zum Bischofe ernannt werde. Wohl mochte das Kapitel von dem
Vorhaben König Wenzeis, falls der Olmützer Stuhl erledigt würde, auf denselben den
Bischof von Leubus, den ehemaligen Probst von Zderaz, Johann Mráz,?) zu erheben,
Nachricht erhalten haben; deshalb beeilte es sich mit der Wahl und erwühlte den Olmützer
Domherrn Ladislav (abgekürzt Lacek.) aus dem angesehenen Herrengeschlechte von Kravai
zum Bischofe, und notificirte diese Wahl dem Kónige. Aber die Antwort des Kônigs klang
scharf abweisend; es sei sein Wille, dass niemand Anderer, als sein vertrauter Rath, der
Bischof von Leubus, den Olmützer Stuhl besteige und diesem zu Gefallen sei er bereit dazu
behilflich zu sein, dass das Bisthum wieder in seinen alten glünzenden Stand zurückkehre;
deshalb wünsche der Konig, dass das Kapitel die Wahl widerrufe und den vom Kónige
!) Die Ansicht, dass Bischof Nikolaus der bóhmischen Familie der Riesenburge entstamme, wird
wohl nicht länger zu halten sein, Ich habe die Nachrichten über die Riesenburge in jener Zeit eingehend
durehforscht und keinen Nikolaus finden können. Deshalb wird die Angabe des Olmützer Codex, dass
Bischof Nikolaus aus Preussen stamme, um so massgebender sein müssen, als in n. 346 ein Schwager des
Bischofes, Simon Grimm, angeführt wird, welcher offenbar keiner adeligen Familie angehórte und von dem
daher schwerlich vorausgesetzt werden kann, dass er die Tochter einer alten Herrenfamilie zur Frau
erhalten hätte.
2) Bischof Johann stammte aus Sko&itz in Böhmen und gehörte wahrscheinlich einer Zemanen-
familie an (n. 535.).