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NIV
Auf das oben erwühnte Protokoll vom 1. Juli 1440 mag hier noch be-
sonders aufmerksam gemacht sein. Denn es liefert, scheint mir, neben den
zahlreichen Korrekturen und Zusitzen, die sich sonst finden, den bündigen
Beweis dafür, dab die Protokolle, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen,
so wie wir sie in der Solothurner Handsehrift vor uns haben, von Hiiglin
und seinen Stellvertretern während der Sitzuugen der Deputacio pro communibus
bezw. in den Generalkongregationen und nicht etwa erst nachher auf Grund
von Notizen niedergeschrieben worden sind. Bei jenem Protokoll handelt es
sich um einen Beschlufs der Deputacio pro communibus wegen des „Exer-.
cicium officiorum canvellarie ete. per papan*. Hüglin beginnt .Faeta rela-
cione per dominos deputatos de actitatis in facto exercicii ofticiorum=. Hier
hört er plötzlich auf und gibt sein Manuale dem Kollegen Chesnelot. Der
streicht zunüchst ,dominos deputatos" aus und schreibt dariiber „dominum
Jo. de Bakeusten auditorem". Dann fügt er über der Zeile zwischen „acti-
tatis" und .in" hinzu „inter deputatos sacri concilii et domini nostri!", und
nun protokolliert er weiter .cancellarie, penitenciarie .. _ _ et ejus nomine,
salvo quod, qui voluerit litteras expedire sub bulla saeri concilii, expediantur".
Jetzt kommt das Manuale wieder in Hüglins Hánde und der durchstreicht den
Sehlufipassus .salvo,. . expediantur* und schreibt darunter .ita tamen quod
expedicio bullarum sub plumbo saeri concilii- vel dieti sanetissimi domini
nostri fienda remittatur arbitrio impetraneium".
In ühnlieher Weise ist nachher bei dem Bericht HRocapetris über die
Vorgänge vom 4. Juni 1441 verfahren worden, wie mau aus den Varianten
auf S. 369 leicht erkennen kaun.
Über den dritten Stellvertreter Hüglius, desseu Name, wie gesagt, nicht
genannt wird und in dem ich Hermann Leder vermute, ist nur wenig zu
sagen. Er ist zum ersten Male am 5. September 1440 zu bemerken; er
trügt dort das kurze Protokoll über die Sitzung der Deputacio pro communibus
von diesem "l'age ein. Seine Haupttätigkeit fällt in die Zeit der ersten längeren
Abwesenheit Hüglins. Am 11. Januar 1441 übernimmt er das Manuale von
Chesnelot, der es, wie erwähnt, bis zum 9. Januar geführt hatte, und von
da an sind danu die sämtlichen Protokolle bis zum 8. Februar 1441 ein-
schließlich von ihm geschrieben. In den spiteren Protokollen kommt seine
Hand nicht wieder vor.
Neben den erwähnten vier Protokullführern sind im Manuale noch
zwei andere Notare mit je einem Beitrag vertreten. Beide Beiträge
stehen auf kleinen Zetteln, von denen der eine mit anderen zwischen die
foll. 540 uud 544, der andere zwischeu die foll. 680 und 682 gelegt ist.
Jener bezieht sich auf die Obôdienzleistung des Karthüuserordens am 13. Mai
1440 und ist unten. S. 141. Anm. 1 abgedruckt, dieser berichtet von der
! Aul S. 193. Vir. a labe iehi iertiinlieli «nostrum; angegeben.
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