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NIV

Auf das oben erwühnte Protokoll vom 1. Juli 1440 mag hier noch be- sonders aufmerksam gemacht sein. Denn es liefert, scheint mir, neben den zahlreichen Korrekturen und Zusitzen, die sich sonst finden, den bündigen Beweis dafür, dab die Protokolle, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, so wie wir sie in der Solothurner Handsehrift vor uns haben, von Hiiglin und seinen Stellvertretern während der Sitzuugen der Deputacio pro communibus bezw. in den Generalkongregationen und nicht etwa erst nachher auf Grund von Notizen niedergeschrieben worden sind. Bei jenem Protokoll handelt es sich um einen Beschlufs der Deputacio pro communibus wegen des Exer-. cicium officiorum canvellarie ete. per papan*. Hüglin beginnt .Faeta rela- cione per dominos deputatos de actitatis in facto exercicii ofticiorum=. Hier hört er plötzlich auf und gibt sein Manuale dem Kollegen Chesnelot. Der streicht zunüchst ,dominos deputatos" aus und schreibt dariiber dominum Jo. de Bakeusten auditorem". Dann fügt er über der Zeile zwischen acti- tatis" und .in" hinzu inter deputatos sacri concilii et domini nostri!", und nun protokolliert er weiter .cancellarie, penitenciarie .. _ _ et ejus nomine, salvo quod, qui voluerit litteras expedire sub bulla saeri concilii, expediantur". Jetzt kommt das Manuale wieder in Hüglins Hánde und der durchstreicht den Sehlufipassus .salvo,. . expediantur* und schreibt darunter .ita tamen quod expedicio bullarum sub plumbo saeri concilii- vel dieti sanetissimi domini nostri fienda remittatur arbitrio impetraneium".

In ühnlieher Weise ist nachher bei dem Bericht HRocapetris über die Vorgänge vom 4. Juni 1441 verfahren worden, wie mau aus den Varianten auf S. 369 leicht erkennen kaun.

Über den dritten Stellvertreter Hüglius, desseu Name, wie gesagt, nicht genannt wird und in dem ich Hermann Leder vermute, ist nur wenig zu sagen. Er ist zum ersten Male am 5. September 1440 zu bemerken; er trügt dort das kurze Protokoll über die Sitzung der Deputacio pro communibus von diesem "l'age ein. Seine Haupttätigkeit fällt in die Zeit der ersten längeren Abwesenheit Hüglins. Am 11. Januar 1441 übernimmt er das Manuale von Chesnelot, der es, wie erwähnt, bis zum 9. Januar geführt hatte, und von da an sind danu die sämtlichen Protokolle bis zum 8. Februar 1441 ein- schließlich von ihm geschrieben. In den spiteren Protokollen kommt seine Hand nicht wieder vor.

Neben den erwähnten vier Protokullführern sind im Manuale noch zwei andere Notare mit je einem Beitrag vertreten. Beide Beiträge stehen auf kleinen Zetteln, von denen der eine mit anderen zwischen die foll. 540 uud 544, der andere zwischeu die foll. 680 und 682 gelegt ist. Jener bezieht sich auf die Obôdienzleistung des Karthüuserordens am 13. Mai 1440 und ist unten. S. 141. Anm. 1 abgedruckt, dieser berichtet von der

! Aul S. 193. Vir. a labe iehi iertiinlieli «nostrum; angegeben.


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