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NIV

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Auf das oben erwühnte Protokoll vom 1. Juli 1440 mag hier noch be-
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sonders aufmerksam gemacht sein. Denn es liefert, scheint mir, neben den
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zahlreichen Korrekturen und Zusitzen, die sich sonst finden, den bündigen
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Beweis dafür, dab die Protokolle, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen,
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so wie wir sie in der Solothurner Handsehrift vor uns haben, von Hiiglin
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und seinen Stellvertretern während der Sitzuugen der Deputacio pro communibus
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bezw. in den Generalkongregationen und nicht etwa erst nachher auf Grund
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von Notizen niedergeschrieben worden sind. Bei jenem Protokoll handelt es
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sich um einen Beschlufs der Deputacio pro communibus wegen des Exer-.
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cicium officiorum canvellarie ete. per papan*. Hüglin beginnt .Faeta rela-
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cione per dominos deputatos de actitatis in facto exercicii ofticiorum=. Hier
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hört er plötzlich auf und gibt sein Manuale dem Kollegen Chesnelot. Der
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streicht zunüchst ,dominos deputatos" aus und schreibt dariiber dominum
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Jo. de Bakeusten auditorem". Dann fügt er über der Zeile zwischen acti-
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tatis" und .in" hinzu inter deputatos sacri concilii et domini nostri!", und
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nun protokolliert er weiter .cancellarie, penitenciarie .. _ _ et ejus nomine,
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salvo quod, qui voluerit litteras expedire sub bulla saeri concilii, expediantur".
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Jetzt kommt das Manuale wieder in Hüglins Hánde und der durchstreicht den
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Sehlufipassus .salvo,. . expediantur* und schreibt darunter .ita tamen quod
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expedicio bullarum sub plumbo saeri concilii- vel dieti sanetissimi domini
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nostri fienda remittatur arbitrio impetraneium".

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In ühnlieher Weise ist nachher bei dem Bericht HRocapetris über die
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Vorgänge vom 4. Juni 1441 verfahren worden, wie mau aus den Varianten
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auf S. 369 leicht erkennen kaun.

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Über den dritten Stellvertreter Hüglius, desseu Name, wie gesagt, nicht
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genannt wird und in dem ich Hermann Leder vermute, ist nur wenig zu
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sagen. Er ist zum ersten Male am 5. September 1440 zu bemerken; er
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trügt dort das kurze Protokoll über die Sitzung der Deputacio pro communibus
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von diesem "l'age ein. Seine Haupttätigkeit fällt in die Zeit der ersten längeren
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Abwesenheit Hüglins. Am 11. Januar 1441 übernimmt er das Manuale von
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Chesnelot, der es, wie erwähnt, bis zum 9. Januar geführt hatte, und von
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da an sind danu die sämtlichen Protokolle bis zum 8. Februar 1441 ein-
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schließlich von ihm geschrieben. In den spiteren Protokollen kommt seine
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Hand nicht wieder vor.

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Neben den erwähnten vier Protokullführern sind im Manuale noch
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zwei andere Notare mit je einem Beitrag vertreten. Beide Beiträge
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stehen auf kleinen Zetteln, von denen der eine mit anderen zwischen die
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foll. 540 uud 544, der andere zwischeu die foll. 680 und 682 gelegt ist.
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Jener bezieht sich auf die Obôdienzleistung des Karthüuserordens am 13. Mai
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1440 und ist unten. S. 141. Anm. 1 abgedruckt, dieser berichtet von der

[42]
! Aul S. 193. Vir. a labe iehi iertiinlieli «nostrum; angegeben.


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