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sammlungen enthalten haben. Drittens lernen wir durch Segovia und Hiiglin
die Art und Weise kennen. in der das Baseler Konzil eine zum amtlichen
Gebrauche bestimmte Aktensammlung herstellen ließ. Von einer Beteiligung
der Notare ist'keine Rede. Die Deputationeu entseuden vieliiehr um 29. Oktober
1440 die tüehtigsten und angesehensten ihrer Mitglieder in die Kommission,
die Deputacio lidei den Kardiual S. Calixti Johannes von Segovia. die Depu-
tacio reformatorii den Kardinal S. Martini in. montibus Johannes Grünwalder.
den Gesandten der Universität Paris Dinnisius von Sabrevaix, den Dechanten
von Segorbe Johannes de Turicella und den Konsistorialadvokaten Stephanus
de Novaria, die Deputacio pacis den Abt von Conques und deu Doktor
Andreas Haselman, die Deputacio pro communibus den Kardiual S. Anastasie
Bischof Georg von Vich, den Bischof von Mondovi, den Abt von Abondance
und den Doktor Wilhelm von Konstanz. Von diesen elf gehörte der
Kommission bei Beendigung ihrer Arbeiten allerdings nur noch Segovia an,
* aber die wohl Mitte Mai 1441 gewählten neuen Mitglieder standen den vor:
genaunten an Ruf und Ansehen nicht nach: der Kardinal S. Susanne, die
Bischófe von Vercelli und. von Dunkeld, der Professor der "Theologie Thomas
de Corcellis, Marcus Bonililii und Johannes von Bachenstein. Diese Mitglieder
besorgen gemeinsam die Auswahl und die Kollation der aufzunehmenden
Akten, dann redigiert, wie schon gesagt. Segovia ‚das gesammelte Material
und referiert darüber in der Generalkongregation, und schließlich schreiben
zwei Kleriker alles in einen Band zusammen. .
Wie wäre es nun, wenn jene „gesta“ des Baseler Konzils, die Segovia
als eine seiner Quellen bezeichnet, in ähnlicher \Veise entstanden wären wie
diese „gesta eoneilii Constauciensis" ? Ks läßt sich nicht beweisen, aber
wahrscheinlich machen. \Vir linden in der Deputacio pro communibus vom
21. Mai 1436 einen Antrag der Domini Duodecim …de providendo circa gesta
tain in sessionibus publicis quam congregacionibus generalibus acta et habita
recolligenda et in bono dictamine redigenda". Der Antrag wird am 25. Mai
von der Generalkongregation zum Beschluß erhoben, und die Arbeit wird
dem Bischof Louis von Lausanne (dem späteren Kardinal S. Susanne). dem
Abt von Vezelav uud den Magistern ‘Thomas de Corcellis und Simon de
Valle übertragen!. Man beachte, daß in der Sammlung nur die Sessionen
und die Generalkougregationen berücksichtigt werden sollten; die Stellen in
Segovias Chrouik, die mit den Protokollen Brunetis und Hüglins übereinstimmen,
beziehen sich bekanntlich auch "nur. auf. diese beiden. Man beachte ferner;
dali die Kommission zwei Mitglieder aufweist. die, wie schon gesagt, nach-
her mit Segovia auch an der Sammlung der Konstanzer Akten arbeiten.
Endlich beachte man, daly die Deputacio pro communibus in ihrem Beschluß
vom 21. Mai den Umlaug der Sammlung auf zwei Bände schätzt: das läßt
Vel Cone, Bas, 1, 142 Z. 24€. und 118 Z. BSE.
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