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sammlungen enthalten haben. Drittens lernen wir durch Segovia und Hiiglin die Art und Weise kennen. in der das Baseler Konzil eine zum amtlichen Gebrauche bestimmte Aktensammlung herstellen ließ. Von einer Beteiligung der Notare ist'keine Rede. Die Deputationeu entseuden vieliiehr um 29. Oktober 1440 die tüehtigsten und angesehensten ihrer Mitglieder in die Kommission, die Deputacio lidei den Kardiual S. Calixti Johannes von Segovia. die Depu- tacio reformatorii den Kardinal S. Martini in. montibus Johannes Grünwalder. den Gesandten der Universität Paris Dinnisius von Sabrevaix, den Dechanten von Segorbe Johannes de Turicella und den Konsistorialadvokaten Stephanus de Novaria, die Deputacio pacis den Abt von Conques und deu Doktor Andreas Haselman, die Deputacio pro communibus den Kardiual S. Anastasie Bischof Georg von Vich, den Bischof von Mondovi, den Abt von Abondance und den Doktor Wilhelm von Konstanz. Von diesen elf gehörte der Kommission bei Beendigung ihrer Arbeiten allerdings nur noch Segovia an, * aber die wohl Mitte Mai 1441 gewählten neuen Mitglieder standen den vor: genaunten an Ruf und Ansehen nicht nach: der Kardinal S. Susanne, die Bischófe von Vercelli und. von Dunkeld, der Professor der "Theologie Thomas de Corcellis, Marcus Bonililii und Johannes von Bachenstein. Diese Mitglieder besorgen gemeinsam die Auswahl und die Kollation der aufzunehmenden Akten, dann redigiert, wie schon gesagt. Segovia das gesammelte Material und referiert darüber in der Generalkongregation, und schließlich schreiben zwei Kleriker alles in einen Band zusammen. .

Wie wäre es nun, wenn jene gesta des Baseler Konzils, die Segovia als eine seiner Quellen bezeichnet, in ähnlicher \Veise entstanden wären wie diese gesta eoneilii Constauciensis" ? Ks läßt sich nicht beweisen, aber wahrscheinlich machen. \Vir linden in der Deputacio pro communibus vom 21. Mai 1436 einen Antrag der Domini Duodecim de providendo circa gesta tain in sessionibus publicis quam congregacionibus generalibus acta et habita recolligenda et in bono dictamine redigenda". Der Antrag wird am 25. Mai von der Generalkongregation zum Beschluß erhoben, und die Arbeit wird dem Bischof Louis von Lausanne (dem späteren Kardinal S. Susanne). dem Abt von Vezelav uud den Magistern Thomas de Corcellis und Simon de Valle übertragen!. Man beachte, daß in der Sammlung nur die Sessionen und die Generalkougregationen berücksichtigt werden sollten; die Stellen in Segovias Chrouik, die mit den Protokollen Brunetis und Hüglins übereinstimmen, beziehen sich bekanntlich auch "nur. auf. diese beiden. Man beachte ferner; dali die Kommission zwei Mitglieder aufweist. die, wie schon gesagt, nach- her mit Segovia auch an der Sammlung der Konstanzer Akten arbeiten. Endlich beachte man, daly die Deputacio pro communibus in ihrem Beschluß vom 21. Mai den Umlaug der Sammlung auf zwei Bände schätzt: das läßt

Vel Cone, Bas, 1, 142 Z. 24€. und 118 Z. BSE.


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