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sammlungen enthalten haben. Drittens lernen wir durch Segovia und Hiiglin
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die Art und Weise kennen. in der das Baseler Konzil eine zum amtlichen
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Gebrauche bestimmte Aktensammlung herstellen ließ. Von einer Beteiligung
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der Notare ist'keine Rede. Die Deputationeu entseuden vieliiehr um 29. Oktober
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1440 die tüehtigsten und angesehensten ihrer Mitglieder in die Kommission,
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die Deputacio lidei den Kardiual S. Calixti Johannes von Segovia. die Depu-
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tacio reformatorii den Kardinal S. Martini in. montibus Johannes Grünwalder.
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den Gesandten der Universität Paris Dinnisius von Sabrevaix, den Dechanten
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von Segorbe Johannes de Turicella und den Konsistorialadvokaten Stephanus
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de Novaria, die Deputacio pacis den Abt von Conques und deu Doktor
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Andreas Haselman, die Deputacio pro communibus den Kardiual S. Anastasie
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Bischof Georg von Vich, den Bischof von Mondovi, den Abt von Abondance
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und den Doktor Wilhelm von Konstanz. Von diesen elf gehörte der
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Kommission bei Beendigung ihrer Arbeiten allerdings nur noch Segovia an,
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* aber die wohl Mitte Mai 1441 gewählten neuen Mitglieder standen den vor:
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genaunten an Ruf und Ansehen nicht nach: der Kardinal S. Susanne, die
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Bischófe von Vercelli und. von Dunkeld, der Professor der "Theologie Thomas
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de Corcellis, Marcus Bonililii und Johannes von Bachenstein. Diese Mitglieder
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besorgen gemeinsam die Auswahl und die Kollation der aufzunehmenden
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Akten, dann redigiert, wie schon gesagt. Segovia das gesammelte Material
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und referiert darüber in der Generalkongregation, und schließlich schreiben
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zwei Kleriker alles in einen Band zusammen. .

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Wie wäre es nun, wenn jene gesta des Baseler Konzils, die Segovia
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als eine seiner Quellen bezeichnet, in ähnlicher \Veise entstanden wären wie
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diese gesta eoneilii Constauciensis" ? Ks läßt sich nicht beweisen, aber
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wahrscheinlich machen. \Vir linden in der Deputacio pro communibus vom
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21. Mai 1436 einen Antrag der Domini Duodecim de providendo circa gesta
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tain in sessionibus publicis quam congregacionibus generalibus acta et habita
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recolligenda et in bono dictamine redigenda". Der Antrag wird am 25. Mai
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von der Generalkongregation zum Beschluß erhoben, und die Arbeit wird
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dem Bischof Louis von Lausanne (dem späteren Kardinal S. Susanne). dem
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Abt von Vezelav uud den Magistern Thomas de Corcellis und Simon de
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Valle übertragen!. Man beachte, daß in der Sammlung nur die Sessionen
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und die Generalkougregationen berücksichtigt werden sollten; die Stellen in
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Segovias Chrouik, die mit den Protokollen Brunetis und Hüglins übereinstimmen,
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beziehen sich bekanntlich auch "nur. auf. diese beiden. Man beachte ferner;
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dali die Kommission zwei Mitglieder aufweist. die, wie schon gesagt, nach-
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her mit Segovia auch an der Sammlung der Konstanzer Akten arbeiten.
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Endlich beachte man, daly die Deputacio pro communibus in ihrem Beschluß
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vom 21. Mai den Umlaug der Sammlung auf zwei Bände schätzt: das läßt

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Vel Cone, Bas, 1, 142 Z. 24€. und 118 Z. BSE.


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