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und von Segovia beteiligen. Der Protest wird schließlich verworfen und
Bachensteins Bitte um neue Providierung abschlägig beschieden.
Im Juni 1443 tinden wir den Erzbischof Jakob von Trier im Besitz
einer neuen Providierung seines Bruders Philipp mit der Propstei. Auf
welche Weise er sie sieh verschafft hatte, ist aus dem vorliegenden Bande
wegen der groben Lücke in den Protokollen nieht zu ersehen; man wird
sieh. darüber spüter wohl aus Segovias Chronik unterrichten kónnen. — Bachen-
stein protestiert am 27. Juni in der Deputacio pro eommunibus und am
folgenden "ľave in der Generalkongregation gegen die Plumbierung der
Providierungsbulle und erbietet sich, naehzuweisen, dafi die Bulle zu Unrecht
ausgestellt sei, Eine Aufforderung des Kardinals von Arles, seine Einwünde
am 30. Juni in der Kanzlei vorzutragen, lehnt, er mit dem Bemerken ab,
dak die Bulle auf seine Veranlassung sehon dureh den Auditor camere be-
schlagnahmt worden sei und daf er deshalb seine Auffassung von der Un-
rechtmübigkeit der Bulle nur vor.diesem begründen werde. Trotzdem und
obwohl die Deputacio pro communibus ihrem Vertreter unter den Plumbatores
Jacobus de Roma ausdrücklich untersagt hatte, die Plumbierung der Bulle
vorzunehmen, solange nieht Bachenstein Gelegenheit gehabt habe, seinen
Standpunkt zu vertreten, erfolgt die Plumbierung dennoch. Bachenstein be-
sehwert sieh darüber am 1. Juli in der Deputacio pro communibus. Diese
beschließt, die beiden Gegner (für Philipp von Sierek dessen Prokurator den
Archidiakon von Metz) und Jacobus de Roma in einer der nüchsten Sitzungen
zu verhóren. Es geschieht am 10. Juli. Die Deputacio entscheidet sich
darauf am 20. und 23. Juli dahin, dal es Bachenstein zu überlassen sei,
ob er seinen Einspruch gegen die Ausfertigung der Bulle vor dem Auditor
camere weiter verfolgen wolle oder nicht.
Über die weitere Entwicklung der Angelegenheit geben die Protokolle |
keinen Aufschluß. Sie enden mit dem 29. Juli.
IV. Das Verhältnis der Chronik Segovias zu den Protokollen Hüglins.
Ich habe an einer anderen Stelle! darauf hingewiesen, daß die Konzils-
chronik des Johannes von Segovia nicht erst naeh 1450 entstanden sein
kónne, wie Haller in seinen lesenswerten Beitrügen zur Biographie Segovias
behauptet?, sondern dali Segovia mit ihrer Ausarbeitung mindestens schon
! Deutsche Reichstagsakten Bd. 10 Vorwort S. LXXXI.
? Conc, Bas. 1, 43. — Bei dieser Gelegenheit móge noch ein anderer chronologischer
Irrtum. Hallers berichtigt werden. Er behauptet in der Historischen Zeitschrift N. F.
38, 398, daß die Konzilschronik des Codex Reginae 1017 erst nach Schlüß des Konzils
entstanden sei, weil ihr Verfasser in der Einleitung sage, er wolle die Geschichte des
Konzils „ab ipso exordio usque ad novissimum terminum*, das ist nach Hallers Meinung
„vom Anfang bis zum Ende“ schreiben. Diese Auslegung widerspricht aber dem mittel-
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