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und von Segovia beteiligen. Der Protest wird schließlich verworfen und
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Bachensteins Bitte um neue Providierung abschlägig beschieden.

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Im Juni 1443 tinden wir den Erzbischof Jakob von Trier im Besitz
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einer neuen Providierung seines Bruders Philipp mit der Propstei. Auf
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welche Weise er sie sieh verschafft hatte, ist aus dem vorliegenden Bande
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wegen der groben Lücke in den Protokollen nieht zu ersehen; man wird
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sieh. darüber spüter wohl aus Segovias Chronik unterrichten kónnen. Bachen-
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stein protestiert am 27. Juni in der Deputacio pro eommunibus und am
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folgenden "ľave in der Generalkongregation gegen die Plumbierung der
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Providierungsbulle und erbietet sich, naehzuweisen, dafi die Bulle zu Unrecht
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ausgestellt sei, Eine Aufforderung des Kardinals von Arles, seine Einwünde
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am 30. Juni in der Kanzlei vorzutragen, lehnt, er mit dem Bemerken ab,
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dak die Bulle auf seine Veranlassung sehon dureh den Auditor camere be-
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schlagnahmt worden sei und daf er deshalb seine Auffassung von der Un-
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rechtmübigkeit der Bulle nur vor.diesem begründen werde. Trotzdem und
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obwohl die Deputacio pro communibus ihrem Vertreter unter den Plumbatores
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Jacobus de Roma ausdrücklich untersagt hatte, die Plumbierung der Bulle
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vorzunehmen, solange nieht Bachenstein Gelegenheit gehabt habe, seinen
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Standpunkt zu vertreten, erfolgt die Plumbierung dennoch. Bachenstein be-
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sehwert sieh darüber am 1. Juli in der Deputacio pro communibus. Diese
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beschließt, die beiden Gegner (für Philipp von Sierek dessen Prokurator den
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Archidiakon von Metz) und Jacobus de Roma in einer der nüchsten Sitzungen
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zu verhóren. Es geschieht am 10. Juli. Die Deputacio entscheidet sich
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darauf am 20. und 23. Juli dahin, dal es Bachenstein zu überlassen sei,
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ob er seinen Einspruch gegen die Ausfertigung der Bulle vor dem Auditor
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camere weiter verfolgen wolle oder nicht.

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Über die weitere Entwicklung der Angelegenheit geben die Protokolle |
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keinen Aufschluß. Sie enden mit dem 29. Juli.

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IV. Das Verhältnis der Chronik Segovias zu den Protokollen Hüglins.

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Ich habe an einer anderen Stelle! darauf hingewiesen, daß die Konzils-
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chronik des Johannes von Segovia nicht erst naeh 1450 entstanden sein
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kónne, wie Haller in seinen lesenswerten Beitrügen zur Biographie Segovias
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behauptet?, sondern dali Segovia mit ihrer Ausarbeitung mindestens schon

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! Deutsche Reichstagsakten Bd. 10 Vorwort S. LXXXI.

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? Conc, Bas. 1, 43. Bei dieser Gelegenheit móge noch ein anderer chronologischer
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Irrtum. Hallers berichtigt werden. Er behauptet in der Historischen Zeitschrift N. F.
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38, 398, daß die Konzilschronik des Codex Reginae 1017 erst nach Schlüß des Konzils
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entstanden sei, weil ihr Verfasser in der Einleitung sage, er wolle die Geschichte des
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Konzils ab ipso exordio usque ad novissimum terminum*, das ist nach Hallers Meinung
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vom Anfang bis zum Ende schreiben. Diese Auslegung widerspricht aber dem mittel-


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