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kannten Ulricus Schoff. Dieser gehôrte dem bekannten schlesi-
schen Adelsgeschlechte der Schaffgotsche an; er hatte mehrere
Praebenden inne, war Kanonikus von Olmütz, Propst von St.
Egid in Breslau und war »clericus et familiaris Caroli IV. Ro-
manorum imperatoris.« Wir können demnach jenen Ulrich
Schoff als den ersten uns bekannten Archivar des böhmischen
Kronarchives bezeichnen.
IV. Entsprechend den in der erwähnten Bestellungsurkunde
getroffenen Bestimmungen über die Amtsobliegenheiten des
böhmischen Staatsarchivars wurden schon während der Regie-
rungszeit Kaiser Karls IV. Kopialbücher der Urkunden des böh-
mischen Staatsarchives angelegt. Überblicken wir die diesbezüg-
lichen Handschriften, so kommen wir zu dem Ergebnis, daß wir
es hier eigentlich mit zwei Gruppen von Kopialbüchern zu tun
haben. Die eine Gruppe von Handschriften repräsentiert eine
vollstindigere Sammlung von Kronarchivsurkunden (bis 400
an der Zahl), welche von den einzelnen Handschriften in ver-
schiedener Vollständigkeit wiedergegeben wird. Die andere
Handschriftengruppe stellt nur einen Torso eines Kopialbuches
des Kronarchives dar, in dem sich nur bis 60 Stücke verzeich-
net finden, Die einzelnen Handschriften weisen nur geringe Ab-
weichungen, Auslassungen und Umgruppierungen auf. Wir kón-
nen somit von einem gróBeren und einem kleineren uns erhal-
ten gebliebenen Kopialbuche des bóhmischen Kronarchivs aus
der Zeit Kaiser Karls IV. sprechen, Ein hóherer Wert als allen
anderen uns bekannten Handschriften muf zweifellos dem Co-
dex sign. VI Fb 5 der Lobkowitzschen Bibliothek in Raudnitz
zuerkannt werden. Dieser Raudnitzer Codex zeigt uns so recht
anschaulich, wie das bóhmische Staatsarchiv unter Karl IV. in
einzelne Gruppen nach Ausstellern geordnet war. Auf pag. 292
dieser Handschrift lesen wir eine für die Frage nach der Her-
kunft dieses Kopialbuches hochwichtige Notiz und zwar den
Hinweis darauf, daß wir am Ende des vorliegenden Kopial-
buches zahlreiche Urkunden schlesischer Fürsten wie anderer
»souverüner« Personen (»communium personarum«) vorfinden
sollen. Gehen wir dieser Sache nach, so finden wir, daB tatsách-
lich im Raudnitzer Codex von pag. 512 an die angekündigten
Urkunden nachgetragen erscheinen. Der oberwühnten Notiz
können wir entnehmen, da die in der Raudnitzer Handschrift
auf pag. 41—510 eingetragenen Urkunden aus einem bereits
bestehenden Kopialbuche abgeschrieben wurden. Letzteres Ko-
pialbuch muß, da die jüngste in ihm verzeichnete Urkunde zum
Jahre 1361 datiert ist, erst nach diesem Zeitpunkte entstanden
sein. Die Abschriftnahme dieses Kopialbuches wird im Bres-
lauer Ratsarchiv erfolgt sein, wo damals sicherlich jene Urkun-
den verwahrt wurden, welche der eben besprochene Nachtrag‘
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