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Úprava soudů na Schwarzenbersku 1786, 1787. 151

lagen verknüpft sein würde, bewilligt haben. Dagegen hat er sich verbindlich gemacht, alle 14 Tage, und sooft es bei wichtigen Vorfällen sonst nothwendig sein wird, bei dem Gerichtstag in Cheinow zu erscheinen, sich allda nach Erforderniss der Um- stände auch mehre Tage aufzuhalten, alle schriftliche und mündliche Behandlungen vorschriftmássig auszuarbciten, die nóthigen Justizbiicher behórig einzuführen, dann aber die Gerichtstaxen genau einzutreiben und zu verrechnen.

d) Hat sich bei näherer Überlegung gezeiget, dass es für eine Person doch zu viel sein würde, auf der Herrschaft Postelberg und Lohositz sammt allen in- corporirten Gütern mit Einbegriff des Guts Zauschetin die Justizverwaltung vor- schriftsmässig zu besorgen, und dass der Gerichtsverwalter bei dieser Kinrichtung fast die ganze Zeit mit Herumfahreu von einem Orte zum andern zubringen, folglich zur Bearbeitung der Gerichtgeschäfte keine Musse übrig behalten würde. Da nun inzwischen der Launer Syndieus Gallina, dessen Geschicklichkeit und gutes Ver- halten in der dortigen Gegend bekannt ist, um cine Gerichtsverwaltersstelle Dei uns eingekommen ist, so haben wir unsere dortige Herrschaften und Güter in Ansehen der Gerichtspflege dergestalt vertheilet, dass Postelberg, Neuschioss, Gross- Lippen, Mohr und Tanschetin demer wihnten Syndicus Gallina, Lobositz, Werschowitz und Kamaik aber dem Postelberger Syndicus Keil zugetheilet worden ist. Wobei dem letzteren nebst freier Wohnung, Holz und Licht 300 fl. jährlich aus den Lobo- sitzer Renten ausyemessen wurden. Dem Launer Syndicus Gallina aber werden wir den Gehalt erst nach Kndingung cines Jahrs bestimmen, bis sich nämlich zeigen wird, wie weitläufig und beschwerlich sein Dienst ausfallen, dann wie viel die binnen dieser Zeit eingegangenen Gerichtstaxen betragen werden ...

Na konceptě jest podepsán Ploch mp.

w) 1787, 15. dubna: Hospoddisti úřadové nebeřte důležitých jednání soudních pred sebe bez justicidra.

Circular, die Beizichung der Gerichtsverwalter zu wichtigeren Rechtsgeschäften, exped. Wien 15. Apr. 1787 nach Krumau, Wittingau, Frauenberg, Protiwin, Worlik, (rinonitz, Kornhaus, Postelberg, Lobositz, Schlackeuwerth, Wildschitz. Netolitz, Win- terberg, Prachatitz, Cheinow.

Es haben sich auf einigen von unseren Herrschaften Fälle ergeben, dass über verwickelte Getreiddiebstäle und andere wichtige Jurisdictions-, Judicial- und Criminalangelegenheiten von den Wirthschaftsiamtern ohne Beiziehung der betreffen- deu Justitiarien Verhóre und Protokolle aufgenommen und Berichte an uns erstattet worden sind.

Da nun dic Gerichtsverwalter den ah. Absichten gemäss vorzüglich zur gesetzmüssigeu Behandlung uud. Entscheidung dergleichen Rechtsgeschäfte aufge-


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