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Úprava soudů na Schwarzenbersku 1786, 1787. 151

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lagen verknüpft sein würde, bewilligt haben. Dagegen hat er sich verbindlich gemacht,
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alle 14 Tage, und sooft es bei wichtigen Vorfällen sonst nothwendig sein wird, bei
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dem Gerichtstag in Cheinow zu erscheinen, sich allda nach Erforderniss der Um-
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stände auch mehre Tage aufzuhalten, alle schriftliche und mündliche Behandlungen
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vorschriftmássig auszuarbciten, die nóthigen Justizbiicher behórig einzuführen, dann
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aber die Gerichtstaxen genau einzutreiben und zu verrechnen.

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d) Hat sich bei näherer Überlegung gezeiget, dass es für eine Person doch
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zu viel sein würde, auf der Herrschaft Postelberg und Lohositz sammt allen in-
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corporirten Gütern mit Einbegriff des Guts Zauschetin die Justizverwaltung vor-
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schriftsmässig zu besorgen, und dass der Gerichtsverwalter bei dieser Kinrichtung fast
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die ganze Zeit mit Herumfahreu von einem Orte zum andern zubringen, folglich zur
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Bearbeitung der Gerichtgeschäfte keine Musse übrig behalten würde. Da nun
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inzwischen der Launer Syndieus Gallina, dessen Geschicklichkeit und gutes Ver-
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halten in der dortigen Gegend bekannt ist, um cine Gerichtsverwaltersstelle Dei
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uns eingekommen ist, so haben wir unsere dortige Herrschaften und Güter in
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Ansehen der Gerichtspflege dergestalt vertheilet, dass Postelberg, Neuschioss, Gross-
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Lippen, Mohr und Tanschetin demer wihnten Syndicus Gallina, Lobositz, Werschowitz
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und Kamaik aber dem Postelberger Syndicus Keil zugetheilet worden ist. Wobei
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dem letzteren nebst freier Wohnung, Holz und Licht 300 fl. jährlich aus den Lobo-
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sitzer Renten ausyemessen wurden. Dem Launer Syndicus Gallina aber werden wir
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den Gehalt erst nach Kndingung cines Jahrs bestimmen, bis sich nämlich zeigen
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wird, wie weitläufig und beschwerlich sein Dienst ausfallen, dann wie viel die binnen
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dieser Zeit eingegangenen Gerichtstaxen betragen werden ...

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Na konceptě jest podepsán Ploch mp.

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w) 1787, 15. dubna: Hospoddisti úřadové nebeřte důležitých jednání soudních pred
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sebe bez justicidra.

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Circular, die Beizichung der Gerichtsverwalter zu wichtigeren Rechtsgeschäften,
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exped. Wien 15. Apr. 1787 nach Krumau, Wittingau, Frauenberg, Protiwin, Worlik,
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(rinonitz, Kornhaus, Postelberg, Lobositz, Schlackeuwerth, Wildschitz. Netolitz, Win-
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terberg, Prachatitz, Cheinow.

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Es haben sich auf einigen von unseren Herrschaften Fälle ergeben, dass über
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verwickelte Getreiddiebstäle und andere wichtige Jurisdictions-, Judicial- und
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Criminalangelegenheiten von den Wirthschaftsiamtern ohne Beiziehung der betreffen-
[35]
deu Justitiarien Verhóre und Protokolle aufgenommen und Berichte an uns erstattet
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worden sind.

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Da nun dic Gerichtsverwalter den ah. Absichten gemäss vorzüglich zur
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gesetzmüssigeu Behandlung uud. Entscheidung dergleichen Rechtsgeschäfte aufge-


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