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696 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské :
anhält und dem Awte überliefert, der überhaudnehmenden Bettelei durch Abschaffung un:
mittelbar, und mittelbar durch Betheilung der wahrhaften Ortsarmen steuert, die Bauten
in öffentlicher Hiusicht überwacht, feuergefährliche Bauführungen anzeigt, von selbst abstellt;
anf strenge Beobachtung der Sanitätsvorschriften dringt, die Fleischbeschau vornimmt, den
zufälligen oder absichtlichen Eigenthumsbeschádigungeu in jeder Beziehung vorbeugt, die
'l'odtenbeschau leitet, bei jeder Gelegenheit an Zucht und Ordnung hält; sondern er ist auch
das einzige Organ, dessen sich das Amt und Gericht zur Durchführung mancher gemeinnüz-
zigen Anstalten, Unternehmungen und Werke bedient.
So steht der Richter Jos. Brandejskÿ bei jedesmaligen Antrage eines Strassenbaues
au der Spitze von Zustimmenden, und hauptsächlich nur seinem persönlichen Zuthuen, seiner
umsichtigen Verwendung und seinem Eíuflusse haben die in der Zeit von den letzten 30
Jahren auf dem hiesigen und auch auf dem benachbarten Territorio gebauten Strassen ihr
Entstehen und ihre theilweise Erhaltung zu verdankeu.
So sorgt er mit der gewissenhaftesten Puünktlichkeit für die Ordnung im Vorspanns-
uud Finquartirungsgeschäfte, so werden durch ihn zur Erleichterung der Insassen, nemlich
zur Ersparung des weiten Weges zum Atinte, alle landesfürstliche Steuern und andere Gaben,
und dazu noch immer ohne alle Anwendung der gesetzlichen Zwangsmassregeln eingehoben,
und erst dann in Summa der Steuerkassa zugeführt; und so werden von ihm in gerichtlichen
Angelegeuheiten die ersten, zur Wahrung des Erb- und Waisenvermög-ns, zur Eruirung der
Rechtsinteressenten die erforderlichen Schritte eingeleitet.
Wiewohl Brandejsky nur eine halbe Bauernwirthschaft, deren Feldgründe überdies
wegen ihrer Lage uicht zu den fruchtbarsten gehören, besitzt; und wiewohl er, um ehrlich
durchzukommen, sein Brot im Schweisse des eigenen Angesichtes verdienen muss; so hat er
deunoch bis itzt kein Opfer und keine Mühe gescheut, den schweren Pflichten seines Dienstes,
dessen übliche, äusserst geringe Entlohnung mit den Obliegenheiten in gar keinem Verhältnisse
steht, vollkommen Genüge zu leisten.
Wie ein guter Hauswirth für seine Sachen besorgt ist, ebenso hat er für das Ge-
meivdvermögen, — das unter seinem Vorstande erst von dem gemeinschaftlichen Gute der In-
sassen ausgeschieden worden ist und erst durch ihn zweckmässig verwaltet und verwendet
wird, — stets und immer redliche Sorge getragen. Als ein Beispiel seiner, noch immer eifrigen
Thätigkeit mag der Umstand dienen, dass er den amtlichen Impuls wegen Anschaffung einer
soliden Feuerspritze für die abgeschiedenen Gebirgsdörfer mit einem solchen Erfolge unter-
stützt hat, dass die Feuerspritze bereits um den uanhaften Preis von 320 fl. CMz angeschafft
und in Nepométfic eingestellt wurde.
Aber auch in obrigkeitlichen Angelegenheiten ist Brandejsky derselbe eifrige und
uneigennützige Mann, und wenn das Amt seines kräftigen und zuverlässigen Armes zu seiner
Unterstützung bedarf, so ist er schnell und willig bei der Hand, seine Dienste anzubieten.
Unermüdet wandert dieser in seinem 32jährigen Richteramte ehrwürdig ergraute Greis
noch immer und zu allen Jahreszeiten an jedem Samstage den beinahe 2 Meilen betragenden
Jangen Weg zum gewóhnlichen Amtstage; und was viele andere zu kostspieligen amtlichen
oder gerichtlichen Klagen bringt, das hat dev Nepoméiicer Richter Brandejskÿ in den meisten
Fillen durch seine Verwendung, durch seinen Rath oder durch seinen patriarchalischen Ein-
fluss zu Hause ausgeglichen.