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696 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské :
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anhält und dem Awte überliefert, der überhaudnehmenden Bettelei durch Abschaffung un:
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mittelbar, und mittelbar durch Betheilung der wahrhaften Ortsarmen steuert, die Bauten
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in öffentlicher Hiusicht überwacht, feuergefährliche Bauführungen anzeigt, von selbst abstellt;
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anf strenge Beobachtung der Sanitätsvorschriften dringt, die Fleischbeschau vornimmt, den
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zufälligen oder absichtlichen Eigenthumsbeschádigungeu in jeder Beziehung vorbeugt, die
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'l'odtenbeschau leitet, bei jeder Gelegenheit an Zucht und Ordnung hält; sondern er ist auch
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das einzige Organ, dessen sich das Amt und Gericht zur Durchführung mancher gemeinnüz-
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zigen Anstalten, Unternehmungen und Werke bedient.
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So steht der Richter Jos. Brandejskÿ bei jedesmaligen Antrage eines Strassenbaues
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au der Spitze von Zustimmenden, und hauptsächlich nur seinem persönlichen Zuthuen, seiner
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umsichtigen Verwendung und seinem Eíuflusse haben die in der Zeit von den letzten 30
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Jahren auf dem hiesigen und auch auf dem benachbarten Territorio gebauten Strassen ihr
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Entstehen und ihre theilweise Erhaltung zu verdankeu.
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So sorgt er mit der gewissenhaftesten Puünktlichkeit für die Ordnung im Vorspanns-
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uud Finquartirungsgeschäfte, so werden durch ihn zur Erleichterung der Insassen, nemlich
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zur Ersparung des weiten Weges zum Atinte, alle landesfürstliche Steuern und andere Gaben,
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und dazu noch immer ohne alle Anwendung der gesetzlichen Zwangsmassregeln eingehoben,
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und erst dann in Summa der Steuerkassa zugeführt; und so werden von ihm in gerichtlichen
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Angelegeuheiten die ersten, zur Wahrung des Erb- und Waisenvermög-ns, zur Eruirung der
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Rechtsinteressenten die erforderlichen Schritte eingeleitet.
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Wiewohl Brandejsky nur eine halbe Bauernwirthschaft, deren Feldgründe überdies
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wegen ihrer Lage uicht zu den fruchtbarsten gehören, besitzt; und wiewohl er, um ehrlich
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durchzukommen, sein Brot im Schweisse des eigenen Angesichtes verdienen muss; so hat er
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deunoch bis itzt kein Opfer und keine Mühe gescheut, den schweren Pflichten seines Dienstes,
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dessen übliche, äusserst geringe Entlohnung mit den Obliegenheiten in gar keinem Verhältnisse
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steht, vollkommen Genüge zu leisten.
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Wie ein guter Hauswirth für seine Sachen besorgt ist, ebenso hat er für das Ge-
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meivdvermögen, — das unter seinem Vorstande erst von dem gemeinschaftlichen Gute der In-
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sassen ausgeschieden worden ist und erst durch ihn zweckmässig verwaltet und verwendet
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wird, — stets und immer redliche Sorge getragen. Als ein Beispiel seiner, noch immer eifrigen
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Thätigkeit mag der Umstand dienen, dass er den amtlichen Impuls wegen Anschaffung einer
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soliden Feuerspritze für die abgeschiedenen Gebirgsdörfer mit einem solchen Erfolge unter-
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stützt hat, dass die Feuerspritze bereits um den uanhaften Preis von 320 fl. CMz angeschafft
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und in Nepométfic eingestellt wurde.
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Aber auch in obrigkeitlichen Angelegenheiten ist Brandejsky derselbe eifrige und
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uneigennützige Mann, und wenn das Amt seines kräftigen und zuverlässigen Armes zu seiner
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Unterstützung bedarf, so ist er schnell und willig bei der Hand, seine Dienste anzubieten.
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Unermüdet wandert dieser in seinem 32jährigen Richteramte ehrwürdig ergraute Greis
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noch immer und zu allen Jahreszeiten an jedem Samstage den beinahe 2 Meilen betragenden
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Jangen Weg zum gewóhnlichen Amtstage; und was viele andere zu kostspieligen amtlichen
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oder gerichtlichen Klagen bringt, das hat dev Nepoméiicer Richter Brandejskÿ in den meisten
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Fillen durch seine Verwendung, durch seinen Rath oder durch seinen patriarchalischen Ein-
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fluss zu Hause ausgeglichen.
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