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Stanovy vlastensko-hospodářské společnosti 1835, +. ćna. 639
korrespondirenden und wirkenden Mitgliederu. Die Zahl der Mitglieder ist unbe-
schränkt.
$ 5. Zu Ehrenmitgliedern können alle Personen gewählt werden, welche im
In- oder Auslande die Fortschritte der Ökonomie befördert und sich um die Wis-
senschaft verdient gemacht haben, sie mögen übrigens praktische Ökonomen oder
l'orstmánner scin oder nicht.
& 6. Zu korrespondirenden Mitgliedern. wáhlt die Gesellschatt solche Máuner,
welche ansserhalb Böhmen wohnend, in irgend einem Fache der Landwirthschaft
oder einer ihrer. Hilfswisseuschaften: einen literarichen. uf erworben haben, besonders
solche. welche bereits Mitglieder auswärtiger ökonomischen Gesellschaften. sind.
$ T. Die wirkenden. Mitglieder sind. es entweder schon. vermóge. ihres Amtes,
oder werden von der Gesellschaft gewählt.
a) Wirkende Mitglieder der ersteren. Art sind: 1. der jeweilige Protomedikus ;
J. die Universitits-Lehrer der Phisik, der spezielen Naturgeschichte, der Chemie,
der politischen. Wissenschaften, der Vicharzneikunde, der Kräuterknnde, der Mecha-
nik und der Landwirthschaft.
b) Aus freier Zustimmung der Gesellschaft sollen nur solche Männer gewählt
werden, die entweder selbst praktische und ausgezeichnete Land- oder Forstwirthe
sind, oder cine ôkonomische Hilfswissenschaft mit Kentniss und Kifer verfolgen. Sie
müssen nebstbei einen unbescholtenen Ruf besitzen und innerhalb der Gränzen Böh-
meus wohnen. Dei einer Ubersicdlung für immer. in ein anderes Land, treten sie in
die Reihe der Ehrenmitglieder, oder der korrespondirenden Mitglieder.
$ 8. Der pomologische Verein bleibt wie bisher nach den in seinen Statuten
vorgeschriebenen. Normen. uuter der Leitung der k. k. patriotisch-ókonomischen Ge-
sellschaft.
$ 9. Die wirkenden Mitglieder geniessen folgende Rechte, nämlich: den Siz-
zungen beizuwohnen, zu den Beschlüssen ihre Stimme zu geben, in Bezichung auf
die Gegenstände der Wirksamkeit der Gesellschaft Anträge und Vorschläge zu ma-
chen, und ein geeignetes Individuum zur Wahl als Mitglied nach vorausgegangener
schriftlicher Anzeige bei dem Präsidium in Vorschlag zu bringen.
Die Wahlen der Mitglieder aller Art, so wie jene des Sekretürs, geschehen
durch Mehrheit der Stimmen nach den bisher bestandenen Normen.
$ 10. Die wirkenden Mitglieder haben bei den Versammlungen, bei den
Wahlen und Abstimmungen eine aktive Stimme; die Ehren- und korrespondirenden
Mitglieder, wenn sie in Prag anwesend sind und ihre Anwesenheit bei dem Sekretär
der Gesellschafft angezeigt haben, werden zu den Sitzungen eingeladen, können
aber kein aktives Stimmrecht ausüben.