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Stanovy vlastensko-hospodářské společnosti 1835, +. ćna. 639
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korrespondirenden und wirkenden Mitgliederu. Die Zahl der Mitglieder ist unbe-
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$ 5. Zu Ehrenmitgliedern können alle Personen gewählt werden, welche im
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In- oder Auslande die Fortschritte der Ökonomie befördert und sich um die Wis-
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senschaft verdient gemacht haben, sie mögen übrigens praktische Ökonomen oder
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l'orstmánner scin oder nicht.
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& 6. Zu korrespondirenden Mitgliedern. wáhlt die Gesellschatt solche Máuner,
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welche ansserhalb Böhmen wohnend, in irgend einem Fache der Landwirthschaft
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oder einer ihrer. Hilfswisseuschaften: einen literarichen. uf erworben haben, besonders
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solche. welche bereits Mitglieder auswärtiger ökonomischen Gesellschaften. sind.
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$ T. Die wirkenden. Mitglieder sind. es entweder schon. vermóge. ihres Amtes,
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oder werden von der Gesellschaft gewählt.
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a) Wirkende Mitglieder der ersteren. Art sind: 1. der jeweilige Protomedikus ;
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J. die Universitits-Lehrer der Phisik, der spezielen Naturgeschichte, der Chemie,
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der politischen. Wissenschaften, der Vicharzneikunde, der Kräuterknnde, der Mecha-
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nik und der Landwirthschaft.
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b) Aus freier Zustimmung der Gesellschaft sollen nur solche Männer gewählt
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werden, die entweder selbst praktische und ausgezeichnete Land- oder Forstwirthe
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sind, oder cine ôkonomische Hilfswissenschaft mit Kentniss und Kifer verfolgen. Sie
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müssen nebstbei einen unbescholtenen Ruf besitzen und innerhalb der Gränzen Böh-
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meus wohnen. Dei einer Ubersicdlung für immer. in ein anderes Land, treten sie in
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die Reihe der Ehrenmitglieder, oder der korrespondirenden Mitglieder.
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$ 8. Der pomologische Verein bleibt wie bisher nach den in seinen Statuten
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vorgeschriebenen. Normen. uuter der Leitung der k. k. patriotisch-ókonomischen Ge-
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$ 9. Die wirkenden Mitglieder geniessen folgende Rechte, nämlich: den Siz-
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zungen beizuwohnen, zu den Beschlüssen ihre Stimme zu geben, in Bezichung auf
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die Gegenstände der Wirksamkeit der Gesellschaft Anträge und Vorschläge zu ma-
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chen, und ein geeignetes Individuum zur Wahl als Mitglied nach vorausgegangener
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schriftlicher Anzeige bei dem Präsidium in Vorschlag zu bringen.
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Die Wahlen der Mitglieder aller Art, so wie jene des Sekretürs, geschehen
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durch Mehrheit der Stimmen nach den bisher bestandenen Normen.
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$ 10. Die wirkenden Mitglieder haben bei den Versammlungen, bei den
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Wahlen und Abstimmungen eine aktive Stimme; die Ehren- und korrespondirenden
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Mitglieder, wenn sie in Prag anwesend sind und ihre Anwesenheit bei dem Sekretär
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der Gesellschafft angezeigt haben, werden zu den Sitzungen eingeladen, können
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aber kein aktives Stimmrecht ausüben.
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