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602 D. XX1I. Řády selské a instrukce hospodářské :

auswärtigen korrespundirenden Mitglieder sich von dem gegenwärtigen Zustande der Obst- baumzucht in Böhmen, und besonders in jenen Gegenden, wo diesfalls noch Nachhilfe nöthig ist, in die Kenatniss zu setzen, und zur Defórderung derselben thütig und zweckyemäss einzuwirken; so ist ausser des 'aneifernden Beispiels und der thütigen Unterstützung von Seite der Obrigkeiten, Gemeindevorstinde und der Seelsorger, denen dieser Kulturzweig zugleich eine angenehme Erholung gewàáhrt, und die durch verstüindige Einwirkung auf die Gemiither ihrer Pfarrkinder in jeder Hinsicht so viel Gutes zu stiften im Stande sind, eines der wirk- samsten Mittel zur Verbreitung der Obstbaumzucht, dass schon der Jugend der nóthige, so viel möglich praktische Unterricht in der Erzielung und Veredlung der Obstbäume beigebracht werde. Das jugendliche Gemüth ist für den Unterricht noch empfänglich, während bei dem Laud- volke der Widerwille der Erwachsenen gegen alle noch so nützlichen Neuerungen sich oft nur mit Mühe überwinden lässt. Erhalten schon die Kinder eine Fertigkeit in Behandlung der Obstbäume, so gewinnen sie auch diese Beschäftigung, so wie die Bäume, welche sie gepflanzt, lieb, nehmen sie gegen Beschädigung in Schutz, statt, wie es leider so häufig geschicht, ihren Muthwillen an denselben zu üben; und wenn sie dann selbst heranwachsen und Eltern ge- worden sind, so pflanzt sich diese so reichlich lohnende und angenehme Beschäftigung durch ihr Beispiel und ihren Unterricht auf ihre Kinder fort, und unvermerkt wird die Obstbaum- kultur in jenen Gegenden, wo sie ungeachtet der begünstigenden Lage doch noch weit zurück ist, auf eiue bleibende Art immer mehr verbreitet.

Damit man aber zu diesem Zwecke gelange, ist es zu wünschen, dass vorerst die Schullehrer selbst die nóthigen Keuntnisse der Obstbaumkultur, wenn sie dieselbe nicht schon besitzen, sich aneignen, und dass eigene Bawmpflanzschulen, wo noch keine bestehen, angelegt, und eigene Gartenplütze ausgemittelt werden, um aus den erstern die benóthigten Báumchen zu erhalten, und in den leztern der Jugend den erforderlichen Unterricht praktisch beizu- bringen.

Dále mluví se všeobecně o mnohém užitku, jejž přinášejí školky stromové a pěstování stromů ovoc- ných, a že krajští úřadové mohou tomu napomáhati ne sice nařízováním, ale povzbuzováním.

Wenn übrigens, wie oben bemerkt worden, in dieser Angelegenheit nicht befehlsweise vorgegangen werden soll, so bestehen doch gesetzliche Anordnungen, die wenn sie bis nun genauer befolgt wáren, die erspriesslichsten l'olgen gehabt haben würden. Darunter gehören vorzüglich die Anordnungen vom 17. März 1789 und 31. Mai 1792, dass den heiratenden Bauersleuten, und iusbesondere dem Bräutigam, die Verbindlichkeit aufzulegen sei, einige Obstbäume nach eigener Auswahl der Baumarten zu pflanzen. Von dieser wenig Mühe und Kosten verursachenden Massregel hatte man sich unter Anleitung und erleichtern- der Mitwirkung der Amtsvorsteher und Seelsorger im Verlaufe der Zeit eine in und bei den Dorfschaften anschauliche Wirkung um so mehr versprochen, als sie*) an diese geringe Be- mühung und die fortgesetzte Achtsamkeit auf dic gepflanzten Bäume selbst in dem Gemüthe ungebildeter Menschen anzichende Erinnerungen kniipfen. Das Gubernium glaubt sich auf diese Andeutung beschränken zu müssen, um die К. Kreisimter zu bestimmen, die Defolgung dieser hóchsten Anorduung vorzüglich da, wo Ortlichkeit und Klima Gelegenheit dazu bieten, nach und nach auf eine Art wieder in Gang zu bringen, die den bezielten Erfolg minder er- zwinge, als der Überzeugung und dem Gefühl abgewinne. *) sich?

Auf gleiche Art wird den k. Kreisimtern die Erneuerung und Handhabung der wegen Abraupuog der Obstbüume erflossenen Hof- uud Gubernialverorduungen vom 8. Mai 1782,


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