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602 D. XX1I. Řády selské a instrukce hospodářské :
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auswärtigen korrespundirenden Mitglieder sich von dem gegenwärtigen Zustande der Obst-
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baumzucht in Böhmen, und besonders in jenen Gegenden, wo diesfalls noch Nachhilfe nöthig
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ist, in die Kenatniss zu setzen, und zur Defórderung derselben thütig und zweckyemäss
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einzuwirken; so ist ausser des 'aneifernden Beispiels und der thütigen Unterstützung von
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Seite der Obrigkeiten, Gemeindevorstinde und der Seelsorger, denen dieser Kulturzweig zugleich
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eine angenehme Erholung gewàáhrt, und die durch verstüindige Einwirkung auf die Gemiither
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ihrer Pfarrkinder in jeder Hinsicht so viel Gutes zu stiften im Stande sind, eines der wirk-
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samsten Mittel zur Verbreitung der Obstbaumzucht, dass schon der Jugend der nóthige, so
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viel möglich praktische Unterricht in der Erzielung und Veredlung der Obstbäume beigebracht
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werde. Das jugendliche Gemüth ist für den Unterricht noch empfänglich, während bei dem Laud-
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volke der Widerwille der Erwachsenen gegen alle noch so nützlichen Neuerungen sich oft nur
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mit Mühe überwinden lässt. Erhalten schon die Kinder eine Fertigkeit in Behandlung der
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Obstbäume, so gewinnen sie auch diese Beschäftigung, so wie die Bäume, welche sie gepflanzt,
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lieb, nehmen sie gegen Beschädigung in Schutz, statt, wie es leider so häufig geschicht, ihren
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Muthwillen an denselben zu üben; und wenn sie dann selbst heranwachsen und Eltern ge-
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worden sind, so pflanzt sich diese so reichlich lohnende und angenehme Beschäftigung durch
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ihr Beispiel und ihren Unterricht auf ihre Kinder fort, und unvermerkt wird die Obstbaum-
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kultur in jenen Gegenden, wo sie ungeachtet der begünstigenden Lage doch noch weit zurück
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ist, auf eiue bleibende Art immer mehr verbreitet.
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Damit man aber zu diesem Zwecke gelange, ist es zu wünschen, dass vorerst die
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Schullehrer selbst die nóthigen Keuntnisse der Obstbaumkultur, wenn sie dieselbe nicht schon
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besitzen, sich aneignen, und dass eigene Bawmpflanzschulen, wo noch keine bestehen, angelegt,
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und eigene Gartenplütze ausgemittelt werden, um aus den erstern die benóthigten Báumchen
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zu erhalten, und in den leztern der Jugend den erforderlichen Unterricht praktisch beizu-
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Dále mluví se všeobecně o mnohém užitku, jejž přinášejí školky stromové a pěstování stromů ovoc-
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ných, a že krajští úřadové mohou tomu napomáhati ne sice nařízováním, ale povzbuzováním.
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Wenn übrigens, wie oben bemerkt worden, in dieser Angelegenheit nicht befehlsweise
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vorgegangen werden soll, so bestehen doch gesetzliche Anordnungen, die wenn sie bis nun
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genauer befolgt wáren, die erspriesslichsten l'olgen gehabt haben würden. Darunter gehören
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vorzüglich die Anordnungen vom 17. März 1789 und 31. Mai 1792, dass den heiratenden
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Bauersleuten, und iusbesondere dem Bräutigam, die Verbindlichkeit aufzulegen sei, einige
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Obstbäume nach eigener Auswahl der Baumarten zu pflanzen. Von dieser wenig Mühe
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und Kosten verursachenden Massregel hatte man sich unter Anleitung und erleichtern-
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der Mitwirkung der Amtsvorsteher und Seelsorger im Verlaufe der Zeit eine in und bei den
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Dorfschaften anschauliche Wirkung um so mehr versprochen, als sie*) an diese geringe Be-
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mühung und die fortgesetzte Achtsamkeit auf dic gepflanzten Bäume selbst in dem Gemüthe
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ungebildeter Menschen anzichende Erinnerungen kniipfen. Das Gubernium glaubt sich auf
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diese Andeutung beschränken zu müssen, um die К. Kreisimter zu bestimmen, die Defolgung
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dieser hóchsten Anorduung vorzüglich da, wo Ortlichkeit und Klima Gelegenheit dazu bieten,
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nach und nach auf eine Art wieder in Gang zu bringen, die den bezielten Erfolg minder er-
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zwinge, als der Überzeugung und dem Gefühl abgewinne. *) sich?
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Auf gleiche Art wird den k. Kreisimtern die Erneuerung und Handhabung der wegen
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Abraupuog der Obstbüume erflossenen Hof- uud Gubernialverorduungen vom 8. Mai 1782,
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