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50 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské:

berichtigen kommet. Wer aber noch mehreres zu steuern hat, dieser wird gleich- wohlen nur bei dem letzten Quanto zu belassen und nicht weiters zu erhóhen sein. Bei veranlassender Ausrechnung werden aber

6% die Zwischen-Kreuzer der Steuergiebigkeit also zu verstehen sein, dass wer 1 kr. über einen halben oder ganzen Gulden mehr steuert, in Ansehung der Robotreluition zu dem Betrag des nachfolgenden Postens zuzuschlagen [zuzuzülhlen] sei; z. D. von 20 fl. 1 kr. wird soviel, wie von 20 fl. 30 kr., und von 20 fl. 31 kr. wie von 21 fl. an der Robotreluition zur Schuldigkcit bestimmet, wie alles dieses aus dem am Ende beigefügten Schlüssel des mehreren zu entnehmen ist.

Následuje článek 7% ve vyhotovení z r. 1743, jenž rovná se člínku 5% z r. 1782, tak jak jest zde již otištěn na straně 46. Potom přidán jest nový článek 0 robotich ruénich:

Bei denen Handroboten.

Zu deren künftigen Reluition wird nachfolgender Schlüssel vorgelegt, nach welchem dann die Zahlung bemessen werden könnte. Bei denen Kleinhäuslern oder Inleuten, welche das ganze Jahr hindurch nur 26 HT zu verrichten schuldig sind, betraget IT à 5 kr. HT à 6 kr. die Relution. . . . . . . . . . . . . 214 10 , 2136 , Chalupner, welche wochentlich 1, oder ganzjährig 52 T verrichten 4 20 5, 12

» 1" , s TR, s 6,50, 7, 48

» 2 . > 104 5 . 8.40. 10. 24, M 2, . S 130 . 5 W, 50 , 135, | s 3 S 156 , » 3,, 15, 36 ,

Diese zweierlei Ausmass wird von darumben hier angesetzt, weil cin grosser Unterschied unter derlei Chalupern anzutreffen ist, da diese auf einer llerrschatt ohne allen Verdienst sehr erarmt sind und kümmerlich sich ernähren, auf der andern Herrschaft aber viel besseren Nahrungsstand zu geniessen haben, mithin die letztere auch ein mehreres, als die erstere, zu bezahlen im Stand sind; und eben bei Wahrnehmung solcher Ungleichheiten wurde man dahin geleitet, in gehorsam- sten Vorschlag zu bringen, dass der Orten, wo der Nothstand fürwaltet und derlei Chaluper ohngeachtet einer geringeren Steuer durch die neue Robotausmass gleich- wohlen in hóhere Class gekommen sind, von diesen für die Robotsreluition eben nur soviel, als die Steuer betraget, abgefordert werden móchte; mit dem einzigen Unterschied, dass bei einem Chaluper die Robotzahlung, er möge auch weniger steuern, unter 4 fl. nicht fallen, dagegen aber auch bei dem Vermóglicheren über 15 fl. 36 kr. nicht steigen solle. Welche Kintheilung und Bemessung denen l'lichten der Vorstehern überlassen werden muss.


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