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50 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské:
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berichtigen kommet. Wer aber noch mehreres zu steuern hat, dieser wird gleich-
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wohlen nur bei dem letzten Quanto zu belassen und nicht weiters zu erhóhen sein.
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Bei veranlassender Ausrechnung werden aber
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6% die Zwischen-Kreuzer der Steuergiebigkeit also zu verstehen sein, dass
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wer 1 kr. über einen halben oder ganzen Gulden mehr steuert, in Ansehung der
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Robotreluition zu dem Betrag des nachfolgenden Postens zuzuschlagen [zuzuzülhlen]
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sei; z. D. von 20 fl. 1 kr. wird soviel, wie von 20 fl. 30 kr., und von 20 fl. 31 kr.
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wie von 21 fl. an der Robotreluition zur Schuldigkcit bestimmet, wie alles dieses
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aus dem am Ende beigefügten Schlüssel des mehreren zu entnehmen ist.
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Následuje článek 7% ve vyhotovení z r. 1743, jenž rovná se člínku 5% z r. 1782, tak jak jest zde již
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otištěn na straně 46. Potom přidán jest nový článek S° 0 robotich ruénich:
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8° Zu deren künftigen Reluition wird nachfolgender Schlüssel vorgelegt, nach
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welchem dann die Zahlung bemessen werden könnte.
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Bei denen Kleinhäuslern oder Inleuten, welche das ganze Jahr hindurch
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nur 26 HT zu verrichten schuldig sind, betraget IT à 5 kr. HT à 6 kr.
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die Relution. . . . . . . . . . . . . 214 10 , 2136 ,
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Chalupner, welche
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wochentlich 1, oder ganzjährig 52 T verrichten 4 20 5, 12
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» 1" , s TR, s 6,50, 7, 48
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» 2 . > 104 5 . 8.40. 10. 24,
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M 2, . S 130 . 5 W, 50 , 135, — |
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[24] |
s 3 S 156 , » 3,—, 15, 36 ,
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Diese zweierlei Ausmass wird von darumben hier angesetzt, weil cin grosser
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Unterschied unter derlei Chalupern anzutreffen ist, da diese auf einer llerrschatt
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ohne allen Verdienst sehr erarmt sind und kümmerlich sich ernähren, auf der
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andern Herrschaft aber viel besseren Nahrungsstand zu geniessen haben, mithin die
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letztere auch ein mehreres, als die erstere, zu bezahlen im Stand sind; und eben
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bei Wahrnehmung solcher Ungleichheiten wurde man dahin geleitet, in gehorsam-
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sten Vorschlag zu bringen, dass der Orten, wo der Nothstand fürwaltet und derlei
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Chaluper ohngeachtet einer geringeren Steuer durch die neue Robotausmass gleich-
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wohlen in hóhere Class gekommen sind, von diesen für die Robotsreluition eben
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nur soviel, als die Steuer betraget, abgefordert werden móchte; mit dem einzigen
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Unterschied, dass bei einem Chaluper die Robotzahlung, er möge auch weniger
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steuern, unter 4 fl. nicht fallen, dagegen aber auch bei dem Vermóglicheren über
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15 fl. 36 kr. nicht steigen solle. Welche Kintheilung und Bemessung denen
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l'lichten der Vorstehern überlassen werden muss.
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