24 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské:
563.
1781, 26. řijna—1784: Drobná nařízení o stěhování lidí v zemi, ven ze
země i odjinud do země.
Následující kusy, vyjma č. 2, jsou vzaty ze čtvrtletních tištěných výtahů, jež české gubernium vy-
dávalo o svých vyhláškách; číslo, kterým každý kus byl ve výtahu označen, poznamenáno jest zde na konci
jeho v závorkách.
1. Circulare in alle Kreise (ddo 26. Octobris 1781), dass jenen Unterthanen, welche
der Religion halber transmigriret sind. und sich wieder in ihr Vaterland zurück begeben, keine
Hindernis in Wege gelegt, sondern derlei Transmigranten ohne weiters an- und aufgenommen
werden sollen. (13)
2. Seine kais. konigl. Majestit haben mittelst allerhochsten Hofdekrets de dato 4. et
recepto 15. Decembris 1781 allergnädigst zu entschliessen geruhet, dass alle jene Unterthanen,
welche blos der Religion halber aus denen kais. königl. Erblanden cmigriret wären, und binnen
Jahr und Tag freiwillig revertiren würden, die Nachsicht der andurch verwirkten Strafe zuge-
sichert, und diese auf gleiche Art, wie es bereits in Betreff deren, der Religion halber trans-
migrirten Unterthanen verordnet worden, behandelt werden sollen. Gegeben in der königlichen
Stadt Brünn den 5. Oktober 1782
Ludwig Graf von Cavriani (L. S.) Wenzl Hassenwein von Festenberg.
Tistény cirkulár v arch Č. Musea.
3. Circulare in alle Kreise (ddo 8 Martii 1782), dass kein Unterthan ohne Erlaubnis
seiner Obrigkeit aus dem Lande gehen könne, ohne dass diese wegen Zurückkunft desselben
die Sicherheit habe. (73)
4. Circulare in alle Kreise (ddo 5. Aprilis 1782): dass so oft ein so anderer Unterthan
aus hinlànglichen Verdacht als Emigrant angehalten wird, die Kordonsmannschaft solchen
bei dem nächsten Amte oder Magistrate abgeben, mit ihm das Constitutum auf der Stelle
aufnehmen, sofort über die richtige Ablieferung sich einen Schein ausstellen lassen solle. (76)
5. Circulare in alle Kreise (ddo 3. Maji 1782): dass in Hinkunft alle hierländige
Unterthanen, auch sogar jene, welche nur wegen Handel oder um eine Arbeit zu suchen,
über die Gränze sich begeben, mit den erforderlichen Pässen versehen sein sollen. (83)
6. Circulare in alle Kreise (ddo 18. Sept. 1782), mit der Weisung, wie sich die Obrig-
keiten bei dermal aufgehobenen Leibeigenschaft |in] Beziehung auf die Abfahrtsgelder zu
verhalten haben. (45)
7. Circulare in alle Kreise (ddo 19. Nov. 1782), wie die Eutlass-Scheine für die
bóhmische Unterthanen in Hinkunft ausgefertiget werden sollen. (84)
8. Circulare in alle Kreise (ddo 9. Julii 1183: die genaue Obsicht zu tragen, dass
von den Obrigkeiten denen Unterthanen in Absicht der Ubersiedlung zum Verkauf ihrer
Häuser und Gründen die Erlaubnis nicht voreilix ertheilet werde, massen für die inländische
Ansiedler in Gallizien keine Beihilfe ab Aerario bestimmet sei. (60)
9. Hofdekret vom 3. Mai (1784). Dass allen einwandernden nützlichen Professionisten
und Ackersleuten, welche auf, Privatdominien zur Ansiedlung aufgenommen würden, von dem
Aerario nach den über Verwendung bereits bestehenden Vorschriften 50 fl. zu Gründung ihres