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LIV

Felix war dabei gleich zu Anfang auf den Widerstand Bacheusteins ge- stolen, der nicht so ohne weiteres zu verzichten bereit war, vielmehr die Bedingung stellte, daß die Obódienz des Erzbischofs gesichert sein müsse, ehe er von seinen wohlerworbenen Rechten zurücktrete. Von diesem Stand- punkte hatte sich Bachenstein auch nicht durch die Aussicht auf die Er- nennung zum Protonotar und auf die Verleihung eines anderen Benefiziums abbringen lassen. Vielmehr hatte er am 2. Márz 1441 in der Deputacio pra communibus Protest gegen das tatsáehlieh nicht einwandfreie Verfahren des Papstes und besonders gegen die Haltung des pápstlichen Fiskalproku- rators eingelegt und den Schutz des Konzils angerufen. Kin Brief des KardinaJs von Arles an deu Papst, der am 24. Mürz in der Generalkon- gregation verlesen und in dem der Papst ersucht wird, Bachenstein auf, gütlichem Wege zum Verzicht zu veranlassen, ändert nichts an der Sach- lage. Schließlich setzt sich der Papst über Báchensteins Rechte einfach hinweg und kassiert am 3. Juni 1441 die schon friiher zu Bachensteins Gunsten gegen Philipp von Sierck gefállte Entscheidung des Bischofs von Vercelli.

Inzwischen taucht in der Person eines nicht näher bezeichneten Nicolaus eiu neuer Bewerber um die Dompropstei auf. Bachenstein bemüht sich in- folgedessen im Juli bei den Deputationen um eine neue Providierung, und sie wird ihm auch von einigen zugesagt. Nur die Deputacio fidei zógert mit ihrer Entscheidung. Auch der Papst verweigert seine Zustimmung, wiederum aus Rücksicht auf den Erzbischof von Trier, der um diese Zeit als Gesandter der Kurfürsten am königlichen Hofe weilt. Er läßt seine Weigerung in der Generalkongregation vom 14. Juli dureh den Kardinal Johannes von Segovia rechtfertigen und ersucht die Deputationen am 17, Juli, Deputierte zu ihm zu schicken, um über Mittel und Wege zu einer Einigung zu beraten. Über das Ergebnis dieser Beratungen ist in den Protokollen leider nichts mitgeteilt. Wahrscheinlich hat man sich dahin geeinigt, die Propstei einstweilen unbesetzt zu lassen. Wir hören dann nur noch von einem auf die Propstei bezüglichen Antrage der Duodecim, ohne aber über dessen Inhalt etwas zu erfahren. Bachenstein protestiert am 23. August in der Deputacio pro communibus gegen die Beratung dieses Antrages und verlangt, daß man ihm zuvor eine Abschrift desselben ausfolge. Dies ge- schieht auch. In der Generalkongregation vom 26. August überreicht dann der Advokat Franeiseus. de Quadratis in seinem Namen einen Protest gegen das Verhatten der Deputacio fidei in der Frage der von ihm gewünschten neuen Providierung und fordert die Vertagung der Beratung über jenen Antrag der Duo- decim, bis die Deputacio fidei seine Bitte um Providierung erledigt habe und er selbst sich zu dem Antrag habe äußern können. Darüber kommt es zu einer längeren Debatte, an der sich Bachenstein und die Kardinäle von Arles


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