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Weiden und Luhe belangreichen Urkunden in jenem Zeitpunkte gekommen, als dieses Gebiet an die Krone Böhmen kam. Der Pfandbrief auf Pegnitz vom Jahr 1313 befand sich ebenfalls ursprünglich in den Händen der Landgrafen von Leuchtenberg und ist erst später, mehr als ein halbes Jahrhundert nach seiner Ausfertigung in das böhmische Kronarchiv gekommen. Der be- treffende Pfandbrief wurde offenbar erst am 16. November 1357 von den Brüdern Ulrich und Johann von Leuchtenberg Kaiser Karl IV. übergeben, als diese ihm und der Krone Böhmen die Stadt und Feste Pegnitz mit Leuten, Gütern, Gilten, Gefällen und dem Hofe vor der Stadt, den sie von den Kindern Herrmann Störs gekauft hatten, verkauften; die diesbezügliche Urkunde erliegt im Kronarchiv. Die ganze Gruppe der auf die Verpfän- dung der Feste Adelburg an König Ludwig den Bayern bezügli- chen Urkunden gelangte in das böhmische Kronarchiv, als Kaiser Karl IV. im Jahre 1362 das dem Reiche gehörige Schloß Adelburg mit böhmischen Geldern loskaufte und der böhmischen Krone zugeeignet hat. Als König Karl IV. am 29. Oktober 1353 von dem Rheinpfalzgrafen Ruprecht dem Älteren und am 5. No- vember 1353 von Ruprecht dem Jüngeren jene oberpfälzischen | Festen, Städte und Märkte erkaufte, welche diese von dem ver- storbenen Pfalzgrafen Rudolf geerbt hatten, erhielt er von ihnen eine Reihe von Urkunden zugleich mit den oberpfälzischen Besitzungen ausgefolgt. Die Urkunde König Adolfs vom Jahre 1296 für die Herren von Plauen über die Feste Hirschberg an der Saale muß sich ursprünglich unter den Rechtstiteln der Vögte und Herren von Plauen befunden haben;. diese wurde in dem »Briefgewölbe« des Schlosses zu Schleiz verwahrt. Anläßlich der Auslösung des Schlosses Hirschberg mit Geldern des König- reiches Böhmen im Jahre 1359 wurde Kaiser Karl IV. der vor- liegende Pfandbrief von den Herrn von Plauen ausgefolgt und kam so ins Kronarchiv. Auch die Urkunde des Landgrafen Theo- dorich von Thüringen wie auch dessen Lehenrevers vom Jahre 1301 betreffs der Mark Lausitz gehörte nicht zu den Beständen des Archivs der böhmischen Könige der vorluxemburgischen Zeit. Beide Urkunden müssen sich vielmehr bis zum Jahre 1371 im Archiv des Magdeburger Erzstiftes befunden haben. In dem- selben Jahre erklärte der Magdeburger Erzbischof Albert, nach- dem die Magdeburger Kirche 6000 Mark vom Kaiser Karl IV. erhalten hat, den im Jahre 1301 geschlossenen Kaufvertrag für null und nichtig. Bei dieser Gelegenheit wurden damals seitens der Magdeburger Kirche die beiden Urkunden des Landgrafen Theodorich vom Jahre 1301 Kaiser Karl IV. ausgefolgt und von diesem im Kronarchiv hinterlegt. Nach der Erwerbung der Mark Brandenburg kam Kaiser Karl IV. auch in den Besitz des bran- denburgischen Archivs. Doch hat man damals die Urkunden


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