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[1]
Výnos robot, dávek a daní na J. Hradecku 1790, 1. list. 299

[2]
Um nun belehrt zu werden, inwieweit dieses Vorgeben in der Wahrheit bestehet,
[3]
dann wie eigentlich alldorten die Zahlung für Zug- und Hanudtüge bestimmt worden, dann ob
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einige Naturalarbeit bei nothwendigeu obrigkeitlichen Arbeiten ausgenommen worden, bitte
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hierinfalls die Geneigtheit zu haben, hievon das Gewisse anlher zu ertheilen.

[6]
Kardaschretschitz den 29. Nov. 1790. Karl Czeschka mp., Direktor.

[7]
Na červené pečeti jest cís. orel s opisem novfm: Kardasch Rzetschitsch.
[8]
Koncept odpovedi J. Ilradeckych k tomu dotazu:

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Lôbl. Wirthschaftsamt! Auf beliebte Anfrage in Betreft der Robotsreluition diene hier-
[10]
mit in Antwort: Dass man auf der Herrschaft Neuhaus nach vorausgegangener Bitte von
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simmtlichen rohotsmässigen Bauern nnd Chalupnern, und hierauf erfolgter [Genehmigung ?]
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von der hiesigen hohen Obrigkeit, die Robotsreluition a 1. Nov. 1790 auf 3 Jahre hestimmet,
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mehrerer (Gleichheit wegen aber zu dieser Bestimmung allerdings den Grundbesitzstand sich
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vor Augen gehalten. habe, weil die nach dem Robotsverzeichnisse bemessene Naturalrobots-
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Schuldiskeit der allzuwenix gehabten Anstufung wegen immer sehr ungleich gewesen.

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Die gegenwiirtig, freilich mit vieler Mühe, nach dem Besitzstand der Unterthanen
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geschehene Kingleichung der TRobotreluition hingegen zur Zufriedenheit aller Unterthanen aus-
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sefallen, und. von denenselben gleich bei der Kundmachung angelobet worden ist.

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Uebrigens und da alle Individua zur Robotsreluition beigetreten, wurde auch keine
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andere Nebenarbeit als blos dieses bedungen: dass sie Unterthanen gegen bereits bedungener
[21]
Bezahlung alle von Zeit zu Zeit nóthige Zug- und Handarbeit auf jeden Ruf verrichten helfen,
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und sich... wieder in. Verdienst setzen werden, als in Gegentheil die sich darzu widerspenstiz
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bezeigende Unterthanen sogleich von der Wohlthat der Robotsreluition hinweggegeben, und
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in die Naturalrobots- Verrichtung einbezogen, auch ernstgemessen hierzu angehalten werden würden.

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Schliesslich wird eben nicht verhalten, dass bei der Herrschaft Neuhaus schon vorhin
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bei Fertigung der Urbarialcontracten, um den Unterthan bei Kräften zu erhalten, grund-
[27]
sätzlich angenommen worden sei

[28]
für LI Tag Zugrobot mit 2 Ochsen halbjährig 12 kr., und

[29]
halbjährig 15
[30]
für jeden Handrobotstag 10

[31]
dann

[32]
n

[33]
bei welchem Grundsatz man anch noch gezenwürtlg stehen geblieben ist; wo daher die Robot
[34]
eines panzen Bauern 39 H nie übersteigt, auch mancher derselben, der vorhin nach dem
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Robotsverzeichniss eben als ganzer Bauer angerechnet gewesen, bis auf 17 fl herabfillt, je
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nach dem eines jeden Besitzstand ist.

[37]
Die niumliche Eingleichung findet sich a proportione ihres Grundbesitzes bei denen
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Chalupnern.

[39]
Kir die Häusler aber, aus welchen viele eben lieber der Reluition, als der Verrichtung
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der Naturalrobot beigetreten, ist allhier überhaupt hemessen :

[41]
auf einen, der 13 Täg zu verrichten hat, 2 f 10 kr.,

[42]
» » n 26 » » n 3 n 15 n
[43]
» » 52 » n n n 4 n 30 n
[44]
Neuhaus, den 1. Dec. 1790. Friedl mp., Oberamtmann.

[45]
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