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VORBERICHT. XXXV
werden kann. Ueberflüssig könnte vielleicht die Aufnahme der
Ucborsetzung dor Handfeste B ausser der Geilnhausenschen
von A erscheinen, zumal das D. I. R. interpretativ zu verwerten
ist. Indessen entbehrt auch sie nicht einzelner, anderwürts
nicht zu ersetzonder lohrreicher Stellen) und ist durch ihre
Bezichungen zum Sehemnitzer Bergrecht interessant.
Bei Copierung der Quellen stand mir Herr Dr. Franz Jelinek,
k. k. Professor in Görz, durch Uebernahme cines guten Theiles
der gesammten Arbeit hilfreich zur Seite. Ihm verdankt der
Text auch die philologische Durchsicht. Die Ausschnft eines
Theiles des Cod. C und mehrfache Collationen von Iglauer Stadt-
archivsquellen zu besorgen, hatte Herr I. Branhofer, k. k. Pro-
fessor in Iglau, die Giite. Herr Custos C. Gabriel in Freiberg
i. S. übernahm die Durchsicht des D. I. R. Red. lI nach der
Freiberger Hds. (Z). Die Verdeutschung der dechischen Texte
verdanke ich z. 'Th. meinem lieben Vater, k. k. Gymn.-Director
Joscf Zycha in Wien, z. Th. Herrn Prof. Dr. V. Zapletal in
Freiburg 1. Ue. Ihnen allen, sowie auch jenen, welche sonst
die. Edition förderten, vor Allem dem Herrn Bürgermeister
Dr. Popelak und den Stadtráthen Herren Dr. Peltsarzky und
Prusik in Iglau, welche mir die Schütze dos Stadtarchivs zu be-
nutzen ermöglichten, desgleichen den Directionen der oben-
bezeichneten Bibliotheken und Archive, die mir bercitwilligst
die erbetenen Codices übersandten oder Auskünfte ertheilten, sei
an dieser Stelle der Dank ausgesprochen.
Den Ausgaben I--1V wurde ein textkritischer Apparat
und inhaltliche Verweisungen angehüngt. Bezüglich des
ersteren galt als Grundsatz, nur die Abweichungen der im
Ganzen annáhernd richtigen und zeitlich nicht zu entlegenen
Texte und auch diese natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit
wiederzugeben. An wenigen Stellen führte ich augoenschoeinliche
lrrthümer der Schreiber schlechter Texte an, um die letzteren
zu charakterisiereon. Auf dic Anmerkung von Lesungen der bis-
herigen Drucke legte ich bei den Handfesten und den Const.
Gewicht; bei letzeren bedeutet der Peithnersche (und danach
92) Man vgl. z. B. die belehrende Uebersetzung der Worte si non
fuerit interceptnm in $ 16; erst durch. sie erfahren. wir, was eigentlich von
dem ,mons inipediens^ verlangt wurde.
Ни
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