EN | ES |

979

979


Javascript seems to be turned off, or there was a communication error. Turn on Javascript for more display options.

index   < Page >

XXVI VORBERICHT.

ist mit wenigen Ausnahmen vollkommen verlässlich und unbe- denklich. Das Gleiche gilt vom ersten Theil von. D (Alex. lil. Sev.), in geringerem Masse von H und W; besonders ist das 4. Buch der Const.-Ucbersetzung von H an zahlreichen Stellen unverstanden abgeschrieben. Noch mehr ist der zweite Theil von D mit Vorsicht zu gebrauchen. E und danach F ist im allgemeinen mangelhaft, L besonders lücken- und schleuderhaft, (+ mit Ausnahme seiner ältesten, auch schr unverlässlichen Particen fast wertlos, dessen Verfasser besass nicht das geringste Verständnis für den bergrechtlichen Stoff; dafür mag als Stichprobe die Verdrehung der Aufschrift des Spr. No. 27 De sedecim areis mensurati montis* in De XVII arca mente mensurationis oder die Verwandlung der nona pars fabrilis in cine nova pars fabr. genügen.

3. Die bisherigen Drucke.

Die [glaucr Bergrechtsquellen sind in folgenden Druckwerken veröffentlicht worden:

A. Der bergrechtliche Theil der Stadthandfeste Red. A.

a. Lateinischer Originaltext.

1. Die älteste Ausgabe veranstaltete Graf Ko Sternberg 1836 in seinen Umr. einer Gesch. der bóhm. Bergw.* I, Urkundenb. S. 11.9) nach der Originalurkunde aus dem Igl. Stadtarchiv. Nebst dem Bergrechte druckte Sternberg auch die Einleitung und das Privilegienrecht ub. Vor ihm galt dic Redaction B der Handfeste allgemein als der Text des Originul- privilegiums. Der Sternbergsche Druck ist fast fehlerlos, leidet aber an dem Mangel einer für Citate unenthehrlichen Gliederung des "Textes. Das Fehlen einer sinngemässen Interpunetion er- schwert die Lesung.

2. Der gleiche Tadel trifft auch die folgenden Kditionen von Boček, Cod. dipl. et epist. Moraviac, ПТ, 1841, В. 17 # (Umfang wie boi Sternberg);

3. Erben, Regesta Bohemiae I, 1855, S. o60ff, wic cs scheint, nach Sternberg; 93)

4. Tomaschek, Deut. Recht cte., 1859, S. 21;

62) Vel. dens. II, S. 141f.

63) Siehe unten Note 77.


Download XMLDownload textManuscript line viewFacsimile