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XVI
dem 26. Februar 1440 das Konkordat über die „forma decretanda super
consensu pape Felicis prestito electioni ete.* (8. 70 Z. 12); unter dem
6. April 1440 ein Konkordat „de cardinalibus* (8. 95 Z. 17); unter dem
11. Mai 1440 ein umfangreicher Bericht über die Fortsetzung der am 9. Mai
begonnenen Verhandlungen der Deputaeio pro communibus über die Streitig-
keiten zwisehen Johannes von Bachenstein und Johannes Leodegarii (S. 123
Z. 24); unter dem 3. Juni 1440 ein Konkordat über die ,Capitula inita inter
concilium, papam Felicem et cives Basilienses* (8. 170 Z. 15); unter dem
26. August 1440 das Konkordat über den Antrag der Duodecim betr.
,celebraeio oflicii visitaeionis virginis gloriose* (S. 240 Z. 8); unter dem
21. November 1440 der Beschluli der Deputacio reformatorii über den An-
trag der Promotoren und des Fiskalprokurators betr. Bestrafung des Bischofs
von Konstanz (S. 287 Z. 21); und unter dem 25. Februar 1441 das Kon-
kordat über die Vollmachten für die Gesandten zum Mainzer Reichstage
(S. 320. Z. 11). In Roeapetris Protokollen dagegen sind ausgefallen: unter
dem 7. Juli 1441 ein oder mehrere Konkordate (S. 389 Z. 18) und unter
dem 13. September 1441 der Bericht über die Verhandlungen der General-
kongregation in Sachen des Dekanats Huesca (S. 423 Z. 7). Außerdem fehlen
bei ihm die Protokolle der Generalkongregationen vom 1. Juli und 4. August
1441 und das der 43. Session vom 1. Juli 1441 (S. 387 Z. 11 und S. 403 Z. 10).
Besondere Eigenheiten Hüglins, z. B. seine Gewohnheit, auf wichtigere
Angelegenheiten durch kurze Inhaltsangaben auf den Rändern aufmerksam
zu machen und ferner bei den einzelnen Konkordaten über die Suppliken an-
zumerken, ob der Petent die "laxe entriehtet habe oder nieht, kóünnen hier
unerórtert bleiben. Man wird darüber in der Einleitung zum 6. Bande Náüheres
finden.
II. Übersicht über die Einrichtung der Protokolle.
Wie in Brunetis Manuale so sind auch in dem Hüglins und seines
Stellvertreters Rocapetri vorwiegend die Protokolle der Sitzungen der Depu-
tacio pro communibus und der Generalkongregation enthalten. Dazu kommen
mehr oder weniger ausführliche Berichte über die Sessionen (die in dem uns
hier beschüftigenden Zeitraum freilich nur selten gehalten worden sind) und
über die Konsistorien Felix" V. und Aufzeichnungen über besondere Vorgünge
im Konzil und gelegentlich auch über persönliche Angelegenheiten der beiden
Notare.
Die Einrichtung der Protokolle der Sitzungen der Deputacio pro
communibus ist im wesentlichen dieselbe wie bei Bruneti. Hervorzuheben
wäre höchstens, daß Hüglin und Rocapetri auch über die Wahl des Präsi-
denten der Deputacio berichten, die meist, aber nicht immer, in der ersten
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