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XXXXII

dem Papst überlassen, mit Rücksicht'darauf, daf er als nunmehriger Inhaber der Kanzlei, Kammer und Pünitentiarie dazu am nàáchsten berufen war.

Freilich irrte man sich, wenn man bei Felix V. besonderen Reforin- eifer voraussetzte nnd von ihm die rasche Erledigung der Angelegenheit er- wartete. Seine Saumseligkeit nötigte die Duodecim Anfang Dezember zu dem Antrag, man móge ihn auffordern, entweder sich bis zum 10. Dezember über die Reform schliissig: zu machen oder sie vom Konzil durchführen zu lassen. Das Konzil scheint auch dem Antrag entsprochen zu haben. Wenigstens hestimmte die Deputacio pro communibus am 3. Dezember den Kardinal von Varambon zum Mitgliede einer Abordnung der Deputationen an den Papst. Aber mehr als die Einsetzung einer Kommission zur Ausarbeitung eines Reformentwurfes erreichte man damit jedenfalls nicht, Und auch diese Kommission nahm sich Zeit und verschob die Ablieferung ihres Entwurfes von einem Termin zum anderen, so daß die Duodecim schließlich am 3. April 1441 beantragten, man solle dem Papst mit der Ausführung der Reform dureh das Konzil selbst drohen, falls der Entwurf der Kommission den Depu- tationen nieht innerhalb eines bestimmten Termines vorgelegt werde. Die Deputacio pro communibus erklärt sich an 8. April damit einverstanden und bestimmt den Bischof von Mondovi und den Doktor Wilhelm von Konstanz zu Mitgliedern einer Abordnung der Deputationen, die den Papst auffordern soll, die Kommission zur Einlieferung ihres Entwurfes zu veranlassen.

Über den Erfolg der Gesandtschaft ist in den Protokollen nichts be- richtet, und die Angelegenheit wird auch weiterhin nicht wieder berührt. Sie hat vermutlich mit der schon oben erwähnten Vorlage des vom Kardinal S. Marcelli ausgearbeiteten Entwurfes zur Reform der Kanzlei einstweilen ihre Erledigung gefunden.

Neben den beiden eben erwähnten Reformangelegenheiten verdienen die zahlreichen Reformanträge Erwähnung, die der Deputacio pro commu- nibus seitens der Duodecim vorgelegt wurden. Die Art ihrer Behandlung läßt erkennen, wie sehr das Interesse des Konzils für die wichtigste der ihın gestellten Aufgaben bereits erlahmt war. Nur zu oft versagen seine Organe, sobald Fragen der Reformacio, besonders der Reformacio in membris zur Erörterung stehen, und es kommt oft genug vor, daí? Antrüge der Duodecim von den Deputationen einfach zur Kenntnis genommen werden und ihre Be- ratung einem Ausschuß überlassen wird, in dem sie dann gewöhnlich spur- los verschwinden,

Es fehlt nicht an Versuchen, die Anträge sowohl wie die Beschlüsse der Deputationen aus den Akten der Konzilsnotare wieder ans Licht zu bringen und ihre Veröffentlichung in der Form von Dekreten herbeizuführen. So verlangen die Promotoren am 22. August 1440, dali der Bischof von


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