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XXXXII
dem Papst überlassen, mit Rücksicht'darauf, daf er als nunmehriger Inhaber
der Kanzlei, Kammer und Pünitentiarie dazu am nàáchsten berufen war.
Freilich irrte man sich, wenn man bei Felix V. besonderen Reforin-
eifer voraussetzte nnd von ihm die rasche Erledigung der Angelegenheit er-
wartete. Seine Saumseligkeit nötigte die Duodecim Anfang Dezember zu
dem Antrag, man móge ihn auffordern, entweder sich bis zum 10. Dezember
über die Reform schliissig: zu machen oder sie vom Konzil durchführen zu
lassen. Das Konzil scheint auch dem Antrag entsprochen zu haben. Wenigstens
hestimmte die Deputacio pro communibus am 3. Dezember den Kardinal von
Varambon zum Mitgliede einer Abordnung der Deputationen an den Papst.
Aber mehr als die Einsetzung einer Kommission zur Ausarbeitung eines
Reformentwurfes erreichte man damit jedenfalls nicht, Und auch diese
Kommission nahm sich Zeit und verschob die Ablieferung ihres Entwurfes
von einem Termin zum anderen, so daß die Duodecim schließlich am 3. April
1441 beantragten, man solle dem Papst mit der Ausführung der Reform
dureh das Konzil selbst drohen, falls der Entwurf der Kommission den Depu-
tationen nieht innerhalb eines bestimmten Termines vorgelegt werde. Die
Deputacio pro communibus erklärt sich an 8. April damit einverstanden
und bestimmt den Bischof von Mondovi und den Doktor Wilhelm von Konstanz
zu Mitgliedern einer Abordnung der Deputationen, die den Papst auffordern
soll, die Kommission zur Einlieferung ihres Entwurfes zu veranlassen.
Über den Erfolg der Gesandtschaft ist in den Protokollen nichts be-
richtet, und die Angelegenheit wird auch weiterhin nicht wieder berührt.
Sie hat vermutlich mit der schon oben erwähnten Vorlage des vom Kardinal
S. Marcelli ausgearbeiteten Entwurfes zur Reform der Kanzlei einstweilen
ihre Erledigung gefunden.
Neben den beiden eben erwähnten Reformangelegenheiten verdienen
die zahlreichen Reformanträge Erwähnung, die der Deputacio pro commu-
nibus seitens der Duodecim vorgelegt wurden. Die Art ihrer Behandlung
läßt erkennen, wie sehr das Interesse des Konzils für die wichtigste der ihın
gestellten Aufgaben bereits erlahmt war. Nur zu oft versagen seine Organe,
sobald Fragen der Reformacio, besonders der Reformacio in membris zur
Erörterung stehen, und es kommt oft genug vor, daí? Antrüge der Duodecim
von den Deputationen einfach zur Kenntnis genommen werden und ihre Be-
ratung einem Ausschuß überlassen wird, in dem sie dann gewöhnlich spur-
los verschwinden,
Es fehlt nicht an Versuchen, die Anträge sowohl wie die Beschlüsse
der Deputationen aus den Akten der Konzilsnotare wieder ans Licht zu
bringen und ihre Veröffentlichung in der Form von Dekreten herbeizuführen.
So verlangen die Promotoren am 22. August 1440, dali der Bischof von
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