Text view
359
View options
Show:
Javascript seems to be turned off, or there was a communication error. Turn on Javascript for more display options.
XXXVIII
werden sollte. Die Ablehnung dieses anscheinend nur von der Deputacio
pro communibus gebilligten Artikels ist vermutlich mit Riicksicht auf die am
18. Juni in der Jurisdiktionsfrage gefaften Beschlüsse erfolgt.
Das Konkordat wird dann in der schon erwühnten Generalkongregation
vom 9, Juli zum Beschluß erhoben.
Der auch in dieser Generalkongregation abgelehnte Schlußartikel taucht
Ende August noch einmal auf, jedoch unter Beschränkung auf die Familiares
commensales (Kämmerer, Thesaurar, Kleriker der Kammer, Kantoren und
andere im päpstlichen Sold stehende). Die Deputacio pro communibus, die
ihn am 25. und 27. August berät, nimmt ihn an, wie sie es schon am 7. Juli
getan hatte. Die Beschlüsse der anderen Deputationen sind nicht bekannt.
3. Verhandlungen des Konzils über die F'eier des Festes Mariü Heimsuchung.
Aus den wichtigeren Angelegenheiten, mit denen sich das Konzil nach
der Krönung des Papstes beschäftigt, mag zunächst die der Feier des Festes
Mariä Heimsuchung herausgehoben werden. Wir hören von ihr zum ersten
Male am 19. August 1440. Die Deputacio pro communibus beschließt an
diesem Tage (ob aus eigener Initiative oder auf Grund eines von anderer
Seite gestellten Antrages, ist nicht klar), daß das bisher nur in einzelnen
Gegenden und Nationen gefeierte Fest künftig allgemein gefeiert werden solle.
Ein Ausschuß, in den sie den Bischof von Vich, den Abt von Ambronay und
den Provinzial der Karmeliter deputiert, soll das Ceremoniell, den Tag
des Festes und die den Festteilnehmern zu gewährenden Indulgenzen be-
stimmen, jedoch unter Berücksichtigung der hier und da bereits herrschenden
Gewohnheiten. Ein entsprechendes, von Hüglin nur unvollständig mitgeteiltes
Konkordat wird in der Generalkongregation vom 26. August zum Beschluf
erhoben. .
Vorläufig scheint es bei diesem Beschluß geblieben zu sein. Auch
wenn der Ausschuß wirklich zusammengetreten sein sollte, wird doch seine
Tätigkeit nicht lange gedauert haben, da die von Hüglin nicht näher be-
zeichneten Deputierten der Deputaciones reformatorii und pacis das Konzil
verließen und beide Deputationen keinen Ersatz stellten.
Ein am 12. Dezember den Deputationen vorliegender und am 16. von
der Generalkongregation gebilligter Antrag der Duodecim, in dem an den
Beschluß vom 26. August erinnert und vermutlich die Ausführung desselben
verlangt wird, hat zwar den Erfolg, daß die vorgenannten zwei Deputationen
jetzt neue’ Deputierte wihlen, die Deputacio reformatorii den Elekten von
Dunkeld und den Licentiaten des kanonischen Rechts Jakob Frieliheimer von
Salzburg, die Deputacio pacis den Bischof von Marseille und den Hermannus
de Monasterio, aber eine regere Beschiftigung des Ausschusses mit der ge-
stellten Aufgabe bewirkt er offenbar nicht. Vielmehr müssen die Duodecim
Download XML • Download text
• Manuscript line view • Facsimile