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XXXVIII

werden sollte. Die Ablehnung dieses anscheinend nur von der Deputacio pro communibus gebilligten Artikels ist vermutlich mit Riicksicht auf die am 18. Juni in der Jurisdiktionsfrage gefaften Beschlüsse erfolgt.

Das Konkordat wird dann in der schon erwühnten Generalkongregation vom 9, Juli zum Beschluß erhoben.

Der auch in dieser Generalkongregation abgelehnte Schlußartikel taucht Ende August noch einmal auf, jedoch unter Beschränkung auf die Familiares commensales (Kämmerer, Thesaurar, Kleriker der Kammer, Kantoren und andere im päpstlichen Sold stehende). Die Deputacio pro communibus, die ihn am 25. und 27. August berät, nimmt ihn an, wie sie es schon am 7. Juli getan hatte. Die Beschlüsse der anderen Deputationen sind nicht bekannt.

3. Verhandlungen des Konzils über die F'eier des Festes Mariü Heimsuchung.

Aus den wichtigeren Angelegenheiten, mit denen sich das Konzil nach der Krönung des Papstes beschäftigt, mag zunächst die der Feier des Festes Mariä Heimsuchung herausgehoben werden. Wir hören von ihr zum ersten Male am 19. August 1440. Die Deputacio pro communibus beschließt an diesem Tage (ob aus eigener Initiative oder auf Grund eines von anderer Seite gestellten Antrages, ist nicht klar), daß das bisher nur in einzelnen Gegenden und Nationen gefeierte Fest künftig allgemein gefeiert werden solle. Ein Ausschuß, in den sie den Bischof von Vich, den Abt von Ambronay und den Provinzial der Karmeliter deputiert, soll das Ceremoniell, den Tag des Festes und die den Festteilnehmern zu gewährenden Indulgenzen be- stimmen, jedoch unter Berücksichtigung der hier und da bereits herrschenden Gewohnheiten. Ein entsprechendes, von Hüglin nur unvollständig mitgeteiltes Konkordat wird in der Generalkongregation vom 26. August zum Beschluf erhoben. .

Vorläufig scheint es bei diesem Beschluß geblieben zu sein. Auch wenn der Ausschuß wirklich zusammengetreten sein sollte, wird doch seine Tätigkeit nicht lange gedauert haben, da die von Hüglin nicht näher be- zeichneten Deputierten der Deputaciones reformatorii und pacis das Konzil verließen und beide Deputationen keinen Ersatz stellten.

Ein am 12. Dezember den Deputationen vorliegender und am 16. von der Generalkongregation gebilligter Antrag der Duodecim, in dem an den Beschluß vom 26. August erinnert und vermutlich die Ausführung desselben verlangt wird, hat zwar den Erfolg, daß die vorgenannten zwei Deputationen jetzt neue Deputierte wihlen, die Deputacio reformatorii den Elekten von Dunkeld und den Licentiaten des kanonischen Rechts Jakob Frieliheimer von Salzburg, die Deputacio pacis den Bischof von Marseille und den Hermannus de Monasterio, aber eine regere Beschiftigung des Ausschusses mit der ge- stellten Aufgabe bewirkt er offenbar nicht. Vielmehr müssen die Duodecim


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