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Urkunden vor allem in drei Gruppen zu scheiden. Der ersten
Gruppe sollte er die eigentlichen Familiensachen, der zweiten
die Urkunden, welche die Krone und das Königreich betreffen,
und der dritten Gruppe die für die Stände ausgestellten Urkun-
den zuweisen. Er bekam den Auftrag, die Urkunden der beiden
ersten Gruppen nach Wien in das zu gründende k. k. geheime
Hausarchiv zu überführen und nur Abschriften von diesen den
Stánden zurückzulassen. Dagegen sollte er die Urkunden der
dritten Gruppe an Ont und Stelle belassen und nur Abschriften
von diesen mit nach Wien nehmen. Während die ungarischen
Stände einem gleichen Ansinnen Maria Theresias den heftigsten
Widerstand entgegensetzten und alle von ihr auf dem Gebiete
der Archivalienzentralisation getroffenen Maßnahmen erfolg-
reich zu vereiteln suchten, öffneten die böhmischen Stände mit
einer gewissen Feierlichkeit in Beisein einer stattlichen Ver-
sammlung von Würdenträgern des Landes am 12. Februar 1750
sehr bereitwillig das Kronarchivsgewölbe bei der St. Wenzels-
kapelle. Als Grundlage für die Aufstellung seines Anforderungs-
verzeichnisses diente Rosenthal das Kronarchivsinventar vom
Jahre 1719, Behufs bequemerer Perlustrierung ließen die Stän-
de die in dem Gewölbe bei der. St. Wenzelskapelle verwahrten
Urkunden in die Räume der Landtafel übertragen. Hier wurde
die angeordnete Perlustrierung von Rosenthal im Beisein stän-
discher Delegierter vorgenommen. Rosenthal schied bei dieser
Perlustrierung solche Urkunden, welche zu den eigentlichen Be-
ständen des Kronarchivs gehörten von solchen, welche erst spä-
ter unter die Bestände des Kronarchivs gekommen waren und
»mit diesen eigentlich nichts zu tun hatten«. Über die ihm aus
dem Kronarchive ausgefolgten und von ihm nach Wien über-
führten Originalurkunden hat Rosenthal eine ausführliche Kon-
signation verfaßt, welche von der »zur Sortierung und zur
Übergabe« bestellten Kommission zu seiner Legitimation unter-
Schrieben wurde. Dieses Verzeichnis stimmt vollkommen mit
einem zweiten überein, das Rosenthal »in vim recognitionis«
den Stánden zurücklieB. In einer zweiten auf gleiche Art unter-
fertigten Konsignation lie Rosenthal alle authentischen Ko-
pien und Dupplikate verzeichnen, welche er von verschiedenen
»documentis mixtis« im Kronarchiv vorgefunden und daselbst
Zurückgelassen hatte. Ein ferneres Verzeichnis enthielt alle
Originalurkunden, welche die Stànde und das Land »in particula-
ri« betrafen, und die Rosenthal seiner Instruktion gemäß in den
Händen der Stände zurückließ. Auch die Kopien, welche Rosen-
thal von diesen Urkunden nach Wien genommen hatte, wurden
besonders verzeichnet. Durch den Verkehr mit dem Benedikti-
ner aus St. Margareth bei Prag P. Bonaventura Piter wurde
Rosenthal auf eine Urkundensammlung aufmerksam, in der sich
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