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Weiden und Luhe belangreichen Urkunden in jenem Zeitpunkte
gekommen, als dieses Gebiet an die Krone Böhmen kam. Der
Pfandbrief auf Pegnitz vom Jahr 1313 befand sich ebenfalls
ursprünglich in den Händen der Landgrafen von Leuchtenberg
und ist erst später, mehr als ein halbes Jahrhundert nach seiner
Ausfertigung in das böhmische Kronarchiv gekommen. Der be-
treffende Pfandbrief wurde offenbar erst am 16. November 1357
von den Brüdern Ulrich und Johann von Leuchtenberg Kaiser
Karl IV. übergeben, als diese ihm und der Krone Böhmen die
Stadt und Feste Pegnitz mit Leuten, Gütern, Gilten, Gefällen
und dem Hofe vor der Stadt, den sie von den Kindern Herrmann
Störs gekauft hatten, verkauften; die diesbezügliche Urkunde
erliegt im Kronarchiv. Die ganze Gruppe der auf die Verpfän-
dung der Feste Adelburg an König Ludwig den Bayern bezügli-
chen Urkunden gelangte in das böhmische Kronarchiv, als
Kaiser Karl IV. im Jahre 1362 das dem Reiche gehörige Schloß
Adelburg mit böhmischen Geldern loskaufte und der böhmischen
Krone zugeeignet hat. Als König Karl IV. am 29. Oktober 1353
von dem Rheinpfalzgrafen Ruprecht dem Älteren und am 5. No-
vember 1353 von Ruprecht dem Jüngeren jene oberpfälzischen |
Festen, Städte und Märkte erkaufte, welche diese von dem ver-
storbenen Pfalzgrafen Rudolf geerbt hatten, erhielt er von
ihnen eine Reihe von Urkunden zugleich mit den oberpfälzischen
Besitzungen ausgefolgt. Die Urkunde König Adolfs vom Jahre
1296 für die Herren von Plauen über die Feste Hirschberg an
der Saale muß sich ursprünglich unter den Rechtstiteln der
Vögte und Herren von Plauen befunden haben;. diese wurde in
dem »Briefgewölbe« des Schlosses zu Schleiz verwahrt. Anläßlich
der Auslösung des Schlosses Hirschberg mit Geldern des König-
reiches Böhmen im Jahre 1359 wurde Kaiser Karl IV. der vor-
liegende Pfandbrief von den Herrn von Plauen ausgefolgt und
kam so ins Kronarchiv. Auch die Urkunde des Landgrafen Theo-
dorich von Thüringen wie auch dessen Lehenrevers vom Jahre
1301 betreffs der Mark Lausitz gehörte nicht zu den Beständen
des Archivs der böhmischen Könige der vorluxemburgischen
Zeit. Beide Urkunden müssen sich vielmehr bis zum Jahre 1371
im Archiv des Magdeburger Erzstiftes befunden haben. In dem-
selben Jahre erklärte der Magdeburger Erzbischof Albert, nach-
dem die Magdeburger Kirche 6000 Mark vom Kaiser Karl IV.
erhalten hat, den im Jahre 1301 geschlossenen Kaufvertrag für
null und nichtig. Bei dieser Gelegenheit wurden damals seitens
der Magdeburger Kirche die beiden Urkunden des Landgrafen
Theodorich vom Jahre 1301 Kaiser Karl IV. ausgefolgt und von
diesem im Kronarchiv hinterlegt. Nach der Erwerbung der Mark
Brandenburg kam Kaiser Karl IV. auch in den Besitz des bran-
denburgischen Archivs. Doch hat man damals die Urkunden
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