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40 Urkunden zum Jahre 1421.

Teil bei Carpzow, Gberlaufitzicher Ehrentempel I. 244. Dergleiche Saufigifhes Magazin 1774 5. 194. . . 1. Wenn wir unserem gnidigen Herrn dem Könige in Böhmen in seinem Kriege beistehen und helfen wollen, so verwilligt 5 er auf ein Pferd zu geben 15 gr);

2. Wenn wir helfen wollen zu seinem Kriege im Felde,

3. Wenn die Polnischen in die Lande gegen Bóhmen oder in Schlesien ziehen wollen, sollen wir ihnen unter die Augen ziehen, drei Teile aus den Landen und Stádten und der vierte

10 Teil soll daheim bleiben;

4. Wenn wir aus dem Lande zu Lausitz die nehmen?), so sollen sie uns helfen.

5. Die Ordnung des Zuges, so man ins Feld dem Feinde unter die Augen geht: und zwar a) im Ausziehen: des Vogtes Wagen,

15 darnach der von Budissin, darnach der von Lóbau, dann der von Camenz und sodann die Ritterschaft von Lóbau und Camenz neben Budissin, als sie die Ordnung unter einander wissen, zuerst dominus de Konigsbruck, Schreibersdorf, Ponickau und Haugwitz, danach die andern Geschlechter, dornach der

20 von Górlit Wagen, der von Zittau und dornach der von Lauban Wagen. Dornach die Ritterschaft von Görlitz, Zittau und Lauban, als sie ihre Ordnung unter einander wissen. b) Im Heimzuge und von dem Feinde: zum ersten des Vogtes Wagen, dornach der von Górlitz, dornach der von Zittau und

25 der von Lauban, dornach die Ritterschaft von Görlitz, Zittau und Lauban, als sie ihre Ordnung unter einander wissen. Item darnach die von Budissin, dornach die von Lôbau, dor- nach die von Camenz, dornach die Ritterschaft von Budissin, Lóbau und Camenz, als sie ihre Ordnung unter einander

80 wissen, zum ersten dominus de Konigsbruck, Schreibersdorf, Ponickau, Haugwitz, dornach die andern Geschlechter.

Um das Jahr 1420 ftellt man auch die Feftfegung der Quotenbeiträge der Sedsftädte, {. scriptor. rer. Lusat. N. F. IL. S. 395 ff, es ift nicht un: möglich, daß diefelbe mit der obigen Rangordming zufammenhängt.

1) Nach anderen Quellen 20 fl. Die Gôrliter verpflichten fi dem Wenzlaus v. Polenz jede Woche für ein Pferd 23 gr. zu geben, f. Palacky, Urkundl, Beitr. I. S. 456.

2) Heißt doch wohl: Wenn wir die Mannfchaften aus der Liederlanfiy auf unferem Zuge mitnehmen.


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