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40 Urkunden zum Jahre 1421.
Teil bei Carpzow, Gberlaufitzicher Ehrentempel I. 244. Dergleiche
Saufigifhes Magazin 1774 5. 194. .
. 1. Wenn wir unserem gnidigen Herrn dem Könige in Böhmen
in seinem Kriege beistehen und helfen wollen, so verwilligt
5 er auf ein Pferd zu geben 15 gr);
2. Wenn wir helfen wollen zu seinem Kriege im Felde,
3. Wenn die Polnischen in die Lande gegen Bóhmen oder in
Schlesien ziehen wollen, sollen wir ihnen unter die Augen
ziehen, drei Teile aus den Landen und Stádten und der vierte
10 Teil soll daheim bleiben;
4. Wenn wir aus dem Lande zu Lausitz die nehmen?), so sollen
sie uns helfen.
5. Die Ordnung des Zuges, so man ins Feld dem Feinde unter
die Augen geht: und zwar a) im Ausziehen: des Vogtes Wagen,
15 darnach der von Budissin, darnach der von Lóbau, dann der
von Camenz und sodann die Ritterschaft von Lóbau und
Camenz neben Budissin, als sie die Ordnung unter einander
wissen, zuerst dominus de Konigsbruck, Schreibersdorf, Ponickau
und Haugwitz, danach die andern Geschlechter, dornach der
20 von Górlit Wagen, der von Zittau und dornach der von
Lauban Wagen. Dornach die Ritterschaft von Görlitz, Zittau
und Lauban, als sie ihre Ordnung unter einander wissen.
b) Im Heimzuge und von dem Feinde: zum ersten des Vogtes
Wagen, dornach der von Górlitz, dornach der von Zittau und
25 der von Lauban, dornach die Ritterschaft von Görlitz, Zittau
und Lauban, als sie ihre Ordnung unter einander wissen.
Item darnach die von Budissin, dornach die von Lôbau, dor-
nach die von Camenz, dornach die Ritterschaft von Budissin,
Lóbau und Camenz, als sie ihre Ordnung unter einander
80 wissen, zum ersten dominus de Konigsbruck, Schreibersdorf,
Ponickau, Haugwitz, dornach die andern Geschlechter.
Um das Jahr 1420 ftellt man auch die Feftfegung der Quotenbeiträge der
Sedsftädte, {. scriptor. rer. Lusat. N. F. IL. S. 395 ff, es ift nicht un:
möglich, daß diefelbe mit der obigen Rangordming zufammenhängt.
1) Nach anderen Quellen 20 fl. Die Gôrliter verpflichten fi dem Wenzlaus
v. Polenz jede Woche für ein Pferd 23 gr. zu geben, f. Palacky, Urkundl, Beitr. I. S. 456.
2) Heißt doch wohl: Wenn wir die Mannfchaften aus der Liederlanfiy auf
unferem Zuge mitnehmen.