XI
Neuenburg zu denken haben. Während dieser Zeit und dann auch während
seines fast zweijährigen Aufenthaltes auf seinen Benefizien vom 4. September
1441 bis zum 25. Juni 1443 vertritt ihn der Notar Rocapetri.
Johannes de Rocapetri, auch Johannes Manbert genannt, ein Minorit,
Baccalaureus in decretis und Domherr von Chälons-sur-Marne, wird in den
Protokollen Brunetis schon unter dem 31. Oktober 1432 erwihnt!. Er er-
scheint dort neben Petrus Bruneti, Johannes Dieulefist, Thomas Chesnelot,
Enea Silvio Piccolomini und anderen als einer der dreibig Skriptoren, die
von den Domini Duodecim gemäß einem ihnen am 22. September 1432 er-
teilten Auftrage? für die Kanzlei des Konzils ausgewählt worden waren, und
die nun am vorgenannten Tage von der Generalkongregation bestátigt wurden.
Am I. November legt er den Amtseid in die Hinde des Kardinallegaten
Julian Cesarini ab?. In der Folgezeit tritt er dann weiter nicht hervor.
Wir begegnen ihm erst wieder am 16. September 1435, und zwar unter
den vierundvierzig Skriptoren, die Erzbischof Johannes von Mailand, Bischof
Louis von Lausanne und die Própste Mareus von Genua und Johannes von
Bardowiek im Auftrage der Deputationen* aus der Menge der vorhandenen
Skriptoren nach làngerer Prüfung ihrer Kenntnisse, ihres Lebenswandels und
ihrer sittlichen Qualität ausgelesen hatten °.
Im Dezember desselben Jahres wird Rocapetri vom Konzil mit der
Bereisung verschiedener, nicht näher bezeichneter Provinzen beauftragt, um
die dort ansässigen Prilaten nach Basel zu berufen. Er bittet deshalb am
15. Dezember um die Vergünstigung. für die Dauer seiner Abwesenheit eiuen
Stellvertreter im Skriptoramt ernennen zu dürfen. Seine Bitte wird ihm von
der Generalkongregation am 23. Dezember bewilligt®.
Dann verschwindet er für einige Zeit. Ein Jahr später aber treffen
wir ihn in der berühmten Generalkongregation vom 5. Dezember 1436, in
der über deu Ort für die Zusammenkunft mit den Griechen abgestimmt
wird. Er stimmt mit den Deputationen für Basel, Avignon und Savoven*,
In den folgenden Jahren kann ich ihn nur am 5. Januar 1439 als Zeugen
bei einer vom Fiskalprokurator in der Deputacio pro communibus vorgetrageneu
Appellation des Abtes Raymund von Pébrae an das Konzil nachweisen*,
Erst von 1440 an erfahren wir wieder etwas mehr überihn. Am 10. Februar
1440 gibt er in Hüglins Wohnung die Erklärung ab, daß, wie auch immer
jetzt sein Votum in der Frage der Providierung des Papstes Felix gelautet
! Concilium Basiliense 2,200 Z. 34. ? Ebenda 2,226 Z. 21. 3 Ebenda
2,261 Z. 10. ? Vgl. ebenda 3,461 Z. 1ff. 5 Ebenda 3,518 Z. 23. $ Vel.
ebenda 3,592 Z. 1-3 und 604 Z. 19—25. An der erstgenannten Stelle sind die sinn-
losen Worte: «Super supplicacione Johannis Manberti scriptoris litterarum pro parte
sacri concilii ad convocandum prelatos debentes» zu verbessern in «Super supplicacione
-- — ad convocandum prelatos ad diversas provincias transire debentis ». 7 Ebenda
4,352 Z. 23. 8 Jébenda 6,299 Z. 2.