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Mualenmičtí vykoupili se z dávek k vrchnosti 1796 před 17. list. 397
IV. Nachdem aber diese Übereinkunit nur mit denen die Gemeinde Mallenitz
ausmachenden Bauern |pridej: und Chalupmern] abgeschlossen worden ist. keineswegs
aber die Häusler und Innleute darunter begriffen sind: als behalt sich die Obrig-
keit andurch alle, sowohl rücksichtlich ihrer selbst; als der. von. ihnen erworbenen
Grundstücke gebihrende Robot und allenfalsige Grundzinsschuldigkeit bevor, um
darüber mit denenselben besonders sich zu benchmen: und diese Ausnahme geltet
nicht in Rücksicht der, aus dem ferner gelegenen Dort Eltschowitz. eigenen Grund-
stücken auf Mallenitzer Gemarkung erworbenen Häusler und. Innleute.
V. Die auf denen der Obrigkeit andurch überlassenen Gemeindegründen
ruhenden k. k. Gaben übernimmt die Obrigkeit.
VI. Diese Ubercinkunft soll cinem wohllóbl. k. k. Kreisamte zur Bestätigung
vorgelegt werden. und gleich nach dessen Erfolg prima Januarii 1797 in Wirklich-
keit übergehen. Mittlerweile aber die Gemeinde Mallenitz sich gleich aller Be-
nutzungen der abgetretenen (iemeindstücken enthalten.
In Urkund dessen dieser Kontrakt und Übereinkunft in duplo anfgesetzt
und von Ohrigkeitswegen einerseits, dann von denen benannten Dorf Mallenitzer
Unterhanen andererseits unterschrichen und unterfertigt worden.
(L. 8) Franz Graf zu Sikingen.
Jan Jenší, rychtář: [následuje 35 podpisů, z nichZ 8 bez křížků, ostatní s třemi
křížky.)
Vorstehender Vertrag wird nach geflissentlicher in Vernehmung [Finvernehmung] der
damit allscitix zufriedenen Unterthanen hiermit auch kreisamtlich bestätiget.
Vom k. k. Prachiner Kreisamte zu Pisek am den 17. November 1796.
(L. S.) Staab, Kreishauptmann m. p.
Berechnung,
was die nachstehenden Mallenitzer Bauern an Robot und Grundzins bisher gezahlt
haben, und wie viel sie an steig- und fallenden Beitrage zum — Extraordinario
übernehmen.