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XLII
nicht wörtlich ist, konnte der Grundsatz nicht mit voller Konsequenz durchgeführt
werden. Fir die freieren Umschreibungen begnüge ich mich mit einer Apparat-
angabe der entsprechenden Bibelverse. Der Apparat klärt übrigens auch das
Verhältnis der größeren in den Hss. mit Initialen eingeleiteten Abschnitte zum
Bibeltext auf, mit besonderer Angabe der Kapiteleinleitungen und Auslegungen des
Dichters. Den Anfang der letzteren hat der B-Schreiber zuweilen (v. 5556. 6863.
7510) durch das Wort glo(== glossa) hervorheben wollen. In diesem Abdruck sind
parenthetische Auslegungen öfters durch Klammern gekennzeichnet worden.
Damit stehe ich vor der Frage nach den erklärenden Partien des Gedichts,
besonders vor der Quellenfrage, die ich hier aber nur streifen kann.
Eine lateinische Gesamtvorlage (wie die zw Tilos Gedicht Von siben Inge-
sigeln) hat wohl nicht existiert!), aber die Selbstándigkeit des deutschen Gedichtes kann
keinesfalls besonders hoch geschätzt werden. Schon in der Vorrede beruft sich der
Verf. oft auf die ‘Lehrer’ (v. 157. 194. 209. 268. 351. 442), unter welchen Hierony-
mus (v. 135) und Gregorius Magnus (v. 304. 485) namhaft gemacht sind. V. 484 ff.
wird der letztere besonders als Ausleger des Buches Hiob erwähnt, das er wol virleige
wys geglofet tyef (vgl. Gregorii Magni ‘Moralia’ mit ihren vierfachen Aus-
legungen: historico, allegorico, morali, spirituali sensu). Auf Grund dieses Kom-
mentars (des im den prys gemeinlich dy wylen geben v. 490 f.) wird Gregorius
als die höchste Autorität für das Verständnis dieses Bibelbuches bezeichnet: Nymant
mac im beneben (v. 492). Im Prologe offenbart sich in der Tat eine auffällige
Abhängigkeit von Gregor, auch an Stellen, wo kein Gewdhrsmann angegeben ‘st.
Die Verse 269—450 sind zum größten Teil eine wörtliche Wiedergabe von — Gregors
‘Praefatio’ zu den Moralia. Die S. 5 Anm. angeführten Übereinstimmungen lassen
sich noch weiter verfolgen. Auch noch am Anfang des Hauptteils verrät sich die
Beeinflussung durch Gregorius deutlich, vgl. die Anm. zu v. 576 ff. 635 ff. In der
Fortsetzung aber spürt man seine Einwirkung nur in Einzelheiten: vgl. v. 1339 f.,
1794 ff., wo jedoch der ungenannte Gewährsmann auch ein anderer sein kann (vgl.
unten). Besonders angeführt wird Gregor nur noch v. 6954. Daf der Dichter im
Hauptteil seines Werkes auf die Auslegungen des Gregor im einzelnen also ver-
zichtet, hat er im Prologe selber angedeutet: den hohen Wert dieser ‘Glossen’?)
erkennt er an, aber im einzelnen will er ihnen hier nicht folgen, und zwar wegen
ihrer großen Menge (Durch daz ich gefwigen wil der glofen, want ir ift zu vil
v. 493 f.). Seine Worte v. 495 ff.: Ich wil lichtlich und Ilecht den text, mag ich,
uz legen recht, als ich allerbefte kan, stimmen. aber wenig mit der Sachlage, wenn
man die übrigen Quellen berücksichtigt. Auch Hieronymus scheint benutzt zu
sein, wenn auch sehr zufállig. | Angeführt 4st er v. 2694 und 135053). Zur letzten
1) Wenigstens nicht in dem alten Ordensarchiv zu Königsberg, wo ich der Sache nach-
geforscht habe.
2) Auch die *Glossa ordinaria! zu Hiob benutzt die Auslegungen des Gregorius.
3) Vgl. noch v. 443. 1701. 1974. Zu v. 1969 ist die entsprechende Gregorius-Glosse nicht
weniger wichtig: Quid ergo regionum lapides, nisi Ecclesiarum electos accipimus?