Von einigen Posten des hiesigen Bezirkes werden die wegen unbefugter Einreise oder sonst
vagabundierenden aufgegriffenen ausländischen
Personen zwecks Außerlandschaffung dem Posten Wolfsthal überstellt.
Die überstellten Leute sind meistens ganz ausgehungert, staaten- und mittellos. Sie verlangen daher fast immer zum Essen.
Oft sind die Aufgegriffenen infolge Hunger
und schlechter Witterung völlig erschöpft und zur Weitereskortierung unfähig, so daß sie
gelabt werden müssen.
Durch die Überstellungen der Aufgegriffenen durch andere Dienststellen anher häufen sich
auch die Schüblingseskorten, was mit Rücksicht auf den schwachen Postenstand für den übrigen
Dienst sich gewiß nicht günstig auswirkt.
Dies würde bei einer Einlieferung der Aufgegriffenen an die nächste Schubstation vermieden
werden, weil Schüblinge von der Schubstation nur einmal im Tage – falls Schüblinge vorhanden
sind – durch den am Sitze der Schubstation befindlichen Posten anher überstellt werden. Auch
würden die Aufgegriffenen in der Schubstation verpflegt und im Falle der Notwendigkeit ärztlich behandelt werden.
Da die ganze tschechische Grenze durch Drahtverhaue und Grenzbefestigungen abgesperrt und
militärisch bewacht ist, sind hier Außerlandschaffungen fast unmöglich und es müssen die
Schüblinge an die ungarische Grenze (Dreiländerecke) nach Kittsee eskortiert werden.
Oft kommt es vor, daß ein Beamter einer Schüblingseskorte nach Kittsee einrückt und gleich
wieder von einem anderen Posten einen überstellten Aufgegriffenen übernehmen und mit diesem
abermals nach Kittsee abgehen muß, weil die anderen Beamten des Postens im Außendienst
stehen.
Aus den angeführten Gründen wird daher gebeten, die Posten, mit Ausnahme jener am Sitze
einer Schubstation befindlichen, anzuweisen, aufgegriffene ausländische unbefugt eingereiste Individuen nicht an den Posten Wolfsthal zu überstellen,
sondern diese ausnahmslos – falls sie sonst keiner strafbaren Handlung verdächtigt sind –
nach dem Statth. Erlaß vom 29./12.1871, Zl:35762 (Gruppe X
der L.G.Sammlung) mittels Aufgreifungsanzeige an die Schubstation einzuliefern.
Unterschrift