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Tschechoslowakisches Innenministeriums über die Vertreibung österreichischer Jüdinnen und Juden über die tschechoslowakische Grenze

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Betreff: Österreichische jüdische Flüchtlinge Versuch ihrer Beförderung in die ČSR.

Am 31. März 1938 um 14 Uhr machte Dienstmann Klein darauf aufmerksam, dass sich an der tschechoslowakisch-österreichischen Grenze bei Bratislava in der Grenzstation Berg auf tschechoslowakischem Gebiet aus Österreich ausgewiesene, delogierte jüdische Flüchtlinge befinden, deren Lage hoffnungslos ist, und beantragte Ermittlungen und nach Möglichkeit Schutz für sie.

Das Präsidium der Landesbehörde in Bratislava, dem auferlegt wurde, die Sache zu untersuchen, erstattete am 1. April 1938 um 9 Uhr vormittags (am Telefon Offizial Frančik) folgenden Bericht:

Am 30. März 1938 um 17.50 Uhr wurden etwa 40 Personen österreichischer Staatsangehörigkeit und jüdischer Herkunft (Männer, Frauen und Kinder), aus Frauenkirchen im Burgenland abstammend, mit einem Reisebus und einem Lieferwagen zur österreichischen Passkontrolle in Berg befördert. Die Kraftfahrzeuge mit ihnen blieben bei der österreichischen Zollbehörde in Berg stehen. Zur gleichen Zeit wie diese Personen traf in einem gemieteten Personenwagen mit dem Kennzeichen S-371 auch der tschechoslowakische Staatsangehörige Pavel Haberfeld ein, geboren am 13. Januar 1911 in Piešťany, heimatberechtigt in Bratislava und wohnhaft in Bratislava, Štefanovičova-Str. Nr. 6.

Haberfeld kam in Begleitung eines österreichischen Finanzorgans zur tschechoslowakischen Passkontrollstation in Berg und verlangte die Einlassung aller angeführten Personen, die angeblich aus Österreich ausgewiesen wurden, in die ČSR. Dies wurde ihm jedoch verweigert. Haberfeld und das österreichische Finanzorgan kehrten deshalb auf österreichisches Gebiet zurück.

Etwa um 20 Uhr, ebenfalls am 30. März 1938, wurden die erwähnten und aus Österreich ausgewiesenen Personen von österreichischen Finanzorganen auf den Weg Richtung Kittsee befördert, wo sie bei einem Schober im Feld in Gruppen zu drei Personen aufgeteilt wurden. Diese Dreiergruppen sollten illegal über die tschechoslowakische Grenze in die ČSR befördert werden. Weil die tschechoslowakischen Grenzen streng überwacht werden, war es nicht möglich, die besagten Personen zu uns zu befördern, und deshalb wurden sie am 31. März 1938 gegen Morgen zur ungarischen Grenze abtransportiert, wo sie die österreichischen Finanzorgane etappenweise nach Ungarn überführten.

Die erwähnten etwa 40 Personen befinden sich derzeit auf dem Polizeikommissariat in Karlburg.

Nach der Meldung der tschechoslowakischen Passkontrollstation in Berg steht in der Ortschaft Pandorf in Österreich angeblich bereits ein weiterer Transport von Personen jüdischer Herkunft zur Beförderung über die tschechoslowakische Grenze bereit. Infolgedessen hat die Polizeidirektion in Bratislava die Bewachung an der Staatsgrenze verstärkt.

Die Landesbehörde in Bratislava hat die staatlichen Polizeibehörden in Gockern und in Komorn, sowie die Bezirksbehörden in Bratislava und in Malatzka über die Angelegenheit verständigt und sie angewiesen, strenge Maßnahmen zu ergreifen um den Übertritt der genannten Personen über die Grenze aus Ungarn und aus Österreich in jedem Fall zu verhindern.

Dr. Sp.


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