EHRI-BF-19380330b_DE
Tschechoslowakisches Generalkonsulat Wien über die Ausweisung burgenländischer
Jüdinnen und Juden
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Gestern und heute traten die ersten sechs Fälle von direkter Ausweisung österreichischer Juden von hiesigem Gebiet auf, durch eine bloße strikte
schriftliche Weisung, dass die Genannten, obwohl sie österreichische
Staatsbürger sind, das Gebiet innerhalb von 3 Tagen zu verlassen hätten. Allen 6
Personen, die sich mit der flehentlichen Bitte um eine Aufenthaltsgenehmigung in der
Tschechoslowakischen
Republik an das hiesige Generalkonsulat
gewandt hatten, wurden von den aussagenden österreichischen Behörden die ordnungsgemäßen Reisepässe
belassen.
Alle sechs Vorfälle waren aus dem Burgenland.
Das Generalkonsulat hat dem Gesuch der Ausgewiesenen natürlich nicht entsprochen und
hält es, neben dieser Meldung, für seine Pflicht, alle unsere Grenzeintrittsstationen darauf
hinzuweisen, dass sich diese Vorfälle gewaltsam vertriebener österreichischer Juden wahrscheinlich wiederholen werden und dies eventuell
in der Form, dass die Ausgewiesenen zu unserer Grenze getrieben
werden.
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