Der Bezirksverband der
Gewerbegenossenschaften und -gremien Olmütz-Stadt
befasste sich in seiner Sitzung mit der Frage der Zuwanderung jüdischer Emigration aus dem
ehemaligen Österreich, die, wie bekannt, innerhalb von vier Monaten ausgewiesen werden
sollen und in erster Linie bei uns Zuflucht sucht.
Von jeder Emigration sind das Gewerbe und die Geschäftswelt am meisten betroffen, denn diese
stürzt sich auf die Gewerbe, insbesondere auf den Handel und das direkt und indirekt als
Teilhaber und ähnliches, und mit ihren rücksichtslosen Vorgehensweisen untergraben sie dann
unser Privatunternehmertum.
Deshalb müssen wir uns vor der Zuwanderung einer Minderheit schützen, mit der es
Erfahrungen gibt, dass sie dieses Asyl nach Erhalt missbraucht, indem sie zu Lasten der
Staatsnation in das Wirtschaftsleben eindringt. Diese wirtschaftliche Selbstverteidigung ist
zulässig und lässt sich keinesfalls mit der Minderheitenfrage gleichsetzen.
Als Gewerbetreibende beobachten wir, dass diese Zuwanderer nicht direkt Gewerbe anmelden,
sondern die Schwäche einiger bisheriger Gewerbetreibender missbrauchen, ihnen Geld für ihr
Unternehmen leihen und dann uns, die gastfreundliche Nation, zur Gänze wirtschaftlich
ausnutzen.
Aus diesem Grund hat unser Verband beschlossen, Sie zu ersuchen einzuschreiten, damit
dieser Emigration, die keinerlei Liebe mit der
ČSR
verbindet, der Zutritt auf unser Gebiet erst gar nicht erlaubt wird.
Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung für den
Bezirksverband der Gewerbegenossenschaften und -gremien Olmütz-Stadt.
Schriftführer: [Unterschrift]
Bürgermeister: [Unterschrift]Das Dokument wurde im
Innenministerium ohne weitere Reaktion am 8.
April lediglich mit Ad acta
markiert.