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Telefonische Nachrichten an die Landesbehörde Brünn über die Vorgänge an der österreichischen Grenze, 13. März 1938

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Nikolsburg, staatliche Polizeibehörde. An der tschechoslowakischen Grenze wurden außerhalb der Grenzlinie ein Reichsdeutscher und ein österreichischer Staatsbürger festgenommen, die mitteilen, dass in Wien erzählt wird, dass die ČSR Militär mit Maschinengewehren und Kanonen an den Grenzen habe, bei Pressburg stehe angeblich ein Korps, bereit zum Einfall nach Österreich.

[...]

Znaim, staatliche Polizeibehörde. Meldet, dass die Grenzorgane den Abgeordneten Ing. Králíček von der Grenze zurückgeschickt haben, der in Begleitung von 5 Personen versuchte, die Grenze in Richtung Österreich zu überqueren. Von der staatlichen Polizeibehörde in Znaim kehrt auch Advokat Dr. Branczík aus Brünn zurück, der seine Reise nach Wien mit der rechtlichen Vertretung der Bobrovská, wohnhaft in Wien, begründet. Nach einer Anfrage beim Innenministerium wurden beide eingelassen.

Das Präsidium des Innenministeriums (am Telefon Dr. Matějka), fordert um 9 Uhr die Übermittlung von Berichten. 1) Wie viele österreichische Staatsangehörige haben Zutritt zu uns angefordert. 2) Wie viele von ihnen wurden zurückgebracht. 3) Wie viele wurden über die gegebene Order zu uns eingelassen.

(Dr Matějka)

Nach telefonischer Meldung der zuständigen staatlichen Polizeibehörden um 10.50 Uhr dem Präsidium des Innenministeriums mitgeteilt.

Lundenburg ad 1) 300 ad 2) 198, ad 3) 0.

Znaim ad 1 100 ad 2) 100 ad 3) 0.

Nikolsburg ad 1) 12 ad 2) 12 ad 3) 0.

Der Ansturm österreichischer Staatsangehöriger war nur während der ersten Züge aus Lundenburg erheblich. Die zurückgeschickten Personen fuhren mit dem nächsten Zug zurück und wurden in Hohenau von österreichischen Organen strengstens durchsucht, vor allem was Valuten betrifft, und auch verhört, warum sie nicht in ČSR eingelassen worden sind. Unsere Grenzbehörden lassen nur Menschen in die ČSR, die beweisen können, dass sie aus wirtschaftlichen Gründen hierher reisen, dass sie hier Besitz oder einen dauerhaften Wohnsitz haben oder dass sie aus anderen familiären Gründen, wie Beerdigungen usw., hierher reisen.

Lundenburg, staatliche Polizeibehörde. Völlige Ruhe, der Ansturm von Reisenden aus Richtung Wien ist fast völlig verebbt, es gibt keine besonderen Nachrichten von österreichischer Seite.

Angesichts dessen, dass der Vollzug der Grenzwachen in einigen Abschnitten an den österreichischen Grenzen eine gewisse Verstärkung verlangen würde, wie auf der Versammlung drei am 12. März konstatiert wurde, wurde der Bezirksbehörde in Mährisch Budwitz während eines Telefongesprächs bestellt, den Abschnitt Fratting und Zlabings zu verstärken. Der Verwalter der Bezirksbehörde teilt mit, dass die Gendarmeriestationen Fratting, Döschen, Piesling und Zlabings bereits in der Nacht auf Samstag um 3 Mann verstärkt wurden und dass er angeordnet hat, dass ab heute auf dem betreffenden Abschnitt Fratting-Zlabings Personenautos mit 5 Mitgliedern der Bereitschaftsabteilung patrouillieren. Mit Zustimmung zur Kenntnis genommen.

Zugleich wurde der Bezirksbehörde in Znaim per telefonischer Meldung mitgeteilt, dass die Bereitschaftsabteilung Znaim Verstärkung zum Abschnitt Schaffa-Frain und Joslowitz schicken soll. An beide Abschnitte etwa 4 bis 5 Männer, so dass es nicht auffällt. Die Landesfinanzdirektion nimmt im Abschnitt Feldsberg eine Verstärkung der Grenzfinanzwachen vor.

[...]

Die staatliche Polizeibehörde in Lundenburg. Im an Österreich angrenzenden Gebiet werden Autos mit Reisenden sehr genau durchsucht, um viele Fälle von Reisenden zu ermitteln, die versuchten, mit dem Auto über die Grenze Österreichs zu gelangen, sie wurden in Österreich gestoppt, wobei hohe Geldbeträge beschlagnahmt wurden, die man versuchte über die Grenze zu schmuggeln.

[]

[...]

Die Finanzwache in Unter Themenau fragt Dr Prokeš, wie sie sich angesichts dessen verhalten sollen, dass österreichische Zöllner angeblich beabsichtigen, ab 22 Uhr des heutigen Tages den Grenzübertritt freizugeben. Von Dr. Prokeš wurde ihnen mitgeteilt, dass zwingend notwendig gemäß der bisherigen Instruktionen zu verfahren ist.

(Dem Präsidium des Innenministeriums Dr. Vaníček um 18.45 Uhr mitgeteilt)


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