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Verbalnote des Auswärtigen Amtes zur tschechoslowakische Beschwerde über die Ausweisung burgenländischer Jüdinnen und Juden

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Das Auswärtige Amt beehrt sich der Tschechoslowakischen Gesandtschaft in Beantwortung der dortigen Verbalnote vom 22. April 1938 Nr. 4321/38 Die tschechoslowakische Gesandschaft in Berlin beschrieb den Vorfall nach Berichten der tschechoslowakischen Behörden und bat um eine strenge Untersuchung. und im Anschluß an die diesseitige Verbalnote vom 26. April 1938 Pol. IV 2808 betreffend den Übertritt von 50 ehemaligen österreichischen Staatsangehörigen (Juden) über die deutsch-tschechoslowakische Staatsgrenze folgendes mitzuteilen:

Nach einem Bericht der zuständigen inneren Behörden haben im Zusammenhang mit dem Umschwung in Österreich eine größere Anzahl von Burgenländischen Juden fluchtartig das Land verlassen, weil sie befürchteten, von Seiten der stark judenfeindlich eingestellten Bevölkerung des Burgenlandes Unannehmlichkeiten ausgesetzt zu werden. Die Juden sind auf eigenen Wunsch auf die Donauinseln gebracht worden.

Es trifft nicht zu, daß die Drohung geäußert worden ist, daß im Falle ihrer Rückkehr nach ihnen geschossen werden würde. Ein Teil der Juden ist inzwischen unbehelligt zurückgekehrt. Die zuständigen Behörden haben veranlasst, daß derartige Vorkommnisse sich nicht wiederholen.

Berlin, den 31. Juli 1938


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