Unerlaubte Beschäftigung österreichischer
Flüchtlinge.
Arbeiter fordern Einschreiten der Behörden.
Die Schließung der österreichischen Grenzen für die dortigen Staatsangehörigen, vornehmlich
jüdischen Glaubens, hat viele der verfolgten Personen offensichtlich nicht an der
Flucht gehindert. Sie fliehen vornehmlich in der Nacht über den Fluss March, in dem
Grenzabschnitt, wo der Schmuggel
verschiedenster Art schon immer florierte. Mit Hilfe von Autoreifen durchschwimmen sie mit
Leichtigkeit den Fluss und finden dann nicht nur Unterkunft, sondern auch Beschäftigung bei
Gutsherren, Händlern und anderen Unternehmern gleichen Glaubens. Dies geschieht zum Schaden
der heimischen Beschäftigten, die entlassen werden. Auf einem Hof bei Malacky versuchte ein
Gutsherr gleich 4 Flüchtlinge anstelle
heimischer Leute zu beschäftigen. Dies weckte den Widerstand der betroffenen weiteren
Arbeiter, die ein Einschreiten der Behörden verlangen, denn dieses Vorgehen widerspricht
offensichtlich den Vorschriften über die Beschäftigung von Ausländern. Weil es
in diesem Grenzgebiet viele solcher Fälle gibt, wird ein entschiedenes Eingreifen
vorbereitet, das sowohl im Interesse der Einhaltung der Vorschriften als auch im Interesse
des Friedens der heimischen Bevölkerung liegt. -vh.