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Tschechoslowakisches Generalkonsulat Wien über die Ausweisung burgenländischer Jüdinnen und Juden

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Gestern und heute traten die ersten sechs Fälle von direkter Ausweisung österreichischer Juden von hiesigem Gebiet auf, durch eine bloße strikte schriftliche Weisung, dass die Genannten, obwohl sie österreichische Staatsbürger sind, das Gebiet innerhalb von 3 Tagen zu verlassen hätten. Allen 6 Personen, die sich mit der flehentlichen Bitte um eine Aufenthaltsgenehmigung in der Tschechoslowakischen Republik an das hiesige Generalkonsulat gewandt hatten, wurden von den aussagenden österreichischen Behörden die ordnungsgemäßen Reisepässe belassen.

Alle sechs Vorfälle waren aus dem Burgenland.

Das Generalkonsulat hat dem Gesuch der Ausgewiesenen natürlich nicht entsprochen und hält es, neben dieser Meldung, für seine Pflicht, alle unsere Grenzeintrittsstationen darauf hinzuweisen, dass sich diese Vorfälle gewaltsam vertriebener österreichischer Juden wahrscheinlich wiederholen werden und dies eventuell in der Form, dass die Ausgewiesenen zu unserer Grenze getrieben werden.


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