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Der Sicherheitsdirektors für Niederösterreich zwecks Erfassung von überstellten fremden Staatsangehörigen aus der ČSR

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Streng vertraulich!

An

Alle Herren Bezirksmänner in Niederösterreich, den Herrn Leiter des Bundespolizeikommissariates in Wr. Neustadt und den Herrn Sicherheitskommissär des Bundes für die Stadt St. Pölten.

Es ergeht die Einladung, in Hinkunft bis auf weiteres sämtliche zur Kenntnis gelangenden Fälle, in welchen fremde Staatsangehörige durch tschechoslowakische Organe formlos über die österreichische Grenze gestellt werden, anher zu berichten.

Die Berichterstattung hat durch Vorlage von Verzeichnissen zu erfolgen, die am 1. und 15. jeden Monates h.a. einzutreffen haben und in welchen nach Möglichkeit folgende Daten anzuführen sind:

Name und Personaldaten (insbesonders auch Staatsbürgerschaft) der in Frage kommenden ausländischen Staatsangehörigen, Zeitpunkt, Ort und nähere Umstände der Abdrängung über die österreichische Grenze.

Über alle seit dem 1. Jänner 1937 festgestellten gegenständlichen Fälle wolle zuverlässig bis spätestens 30. Jänner 1938 anher berichtet werden.

Auch Fehlberichte sind zu erstatten.

Der Sicherheitsdirektor:


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