Verhinderung des unerwünschten
Zuzuges aus Rumänien.
An die
Herren Leiter aller Grenzkontrollstellen.
In Ergänzung der im Wege der Herren Sicherheitsdirektoren am 31.
Dezember 1937, wegen Hintanhaltung des unerwünschten Zuzuges bedenklicher Personen
aus Rumänien
hinausgegebenen Weisungen wird eröffnet, dass die österreichischen Vertretungsbehörden in Rumänien angewiesen wurden,
die Erteilung von Sichtvermerken an solche Personen möglichst einzuschränken,
beziehungsweise in allen Fällen, in denen ein dauernden Zuzug zu befürchten ist oder es sich
um die Einreise von Personen handelt, die wirtschaftlich schwach oder aus anderen Gründen
unerwünscht sind, den Sichtvermerk zur Einreise überhaupt zu verweigern.
Trotz dieser Weisungen werden von den Grenzkontrollstellen bis auf Weiteres alle aus Rumänien einreisende
Personen, soferne sie nicht auf Grund ihres Berufes, ihrer sozialen Stellung oder sonst
vollkommen einwandfrei erscheinen, auch wenn sie schon im Besitze eines von den österreichischen Vertretungsbehörden in
Rumänien erteilten
Einreisesichtvermerkes sein sollten, genauestens zu perlustrieren und allenfalls
zurückzuweisen sein, wenn sie den Zweck ihrer Einreise nicht entsprechend klar nachzuweisen
vermögen.
In Zweifelsfällen ist vor Ermächtigung der Einreise in das Bundesgebiet – tunlichst auf
Kosten der Partei – auf telephonischem oder telegraphischem Wege eine Weisung
einzuholen.
Schliesslich sei noch darauf hingewiesen, dass manche Personen sicherlich auch versuchen
werden, auf Grund der gewährten Einreiseerleichterungen (Wintersaison-, Messe- und
Kongresskarten etz.) nach Oesterreich
einzureisen. Auch diese Personen werden ungeachtet des Besitzes derartiger Ausweise
zurückzuweisen sein, wenn sie im Sinne der vorstehenden Ausführungen nicht unbedenklich
erscheinen.
11. Jänner 1938.
Für den Staatssekretär:
Krechler