Die Gendarmerie-Station Ruzyně-Flughafen hat mit einem Schreiben hierher vom 22. VIII. 1938 das Folgende gemeldet:
Am 22. VIII. 1938 flog mit der Mittagsmaschine aus
Wien auf den
staatlichen öffentlichen Flußghafen Prag in Ruzyně
Käthe Bloch ein, geboren am 26. 9. 1893 in Prossnitz,
heimatberechtigt in Wien, wohnhaft in Wien, Kaufmannsgattin, hat
einen österreichischen
Reisepass Nummer A199/163 vom 8. IV. 1931 und mit
Verlängerung gültig bis zum 6. V. 1941, die keine Empfehlung
zum Eintritt in die ČSR hatte, jedoch bei der Passkontrolle eine Karte für einen weiteren Flug
aus Prag nach
Brüssel
vorlegte, den sie am 20. VIII. 1938 um 15 Uhr mit einem Flug
aus Prag mit einem
Flugzeug de ČSR der staatlichen tschechoslowakischen Aerolinie antreten wollte.
Zugleich mit der Bloch flog auch der
österreichische
Staatsangehörige
Rudolf Anzenhofer ein, wohnhaft in
Praha II.
Vodičkova 20., der sich hier schon längere Zeit aufhält.
Die Bloch flog um 12 Uhr ein und weil
das Flugzeug nach Brüssel erst um 15 Uhr abflog und Anzenhofer die Bloch nach
Prag bringen
wollte, bat die Bloch um die Erlaubnis
nach Prag fahren zu
dürfen, wobei sie ihr Gepäck am Flughafen Ruzyně bei der
Fluggesellschaft zurückließ und ihren Reisepass bei der Passkontrolle als Pfand in Verwahrung ließ.
Um 15. Uhr am 20. VIII. 1938 fand sich die Bloch jedoch nicht zum Abflug nach Brüssel ein, ließ ihre
Karte verfallen, und am 21. VIII. 1938 telefonierte Dr. Hammerschlag , Assistenzarzt des Sanatoriums Gottlieb, in Prag XII. Londýnská 72,
[und] teilte mit, dass die Bloch dort
nach einer starken nervlichen Zerrüttung behandelt wird. Die Behandlung dauert angeblich
mehrere Tage.
Zusätzlich wurde von der hiesigen Station ermittelt, dass die Bloch, obwohl sie die Karte schon in Wien gekauft hatte, ihren
Platz bei der tschechoslowakischen
AEROLINE überhaupt nicht storniert hat, und daraus ist ersichtlich, dass das
gesamte Handeln der Käthe Bloch nur
darauf abzielte, illegal in das hiesige Staatsgebiet zu gelangen, vielleicht auch
mittels Begehung einer Straftat.
Laut der dem Reisepass beigefügten Valutenbestätigung hat die Bloch nur 10 RM bei sich und deshalb steht zu
befürchten, dass diese Ausländerin dem hiesigen Staat zur Last fallen wird. Ich füge dem
Schreiben den Reisepass der Bloch bei, der für das weitere Verfahren hier hinterlegt wurde.
Die Bloch , die in der Zwischenzeit aus
dem Sanatoriums DR Gottlieb entlassen
wurde[,] wurde vom Polizeiarzt DR Teplý
untersucht, der bei ihr keinerlei ernsthafte Erkrankung feststellen konnte, die den weiteren
Reiseantritt verhindern würde, sondern lediglich eine Zerrüttung mittleren Grades, bedingt
durch die äußeren Umstände während des Aufenthalts in Wien.
Durch die hiesige Behörde wurde sie am 10. September 1938
der Gendarmerie-Station Ruzyně-Flughafen mit der Auflage übergeben, ihre Abreise aus der ČSR, in die sie
illegal gelangt ist, zu beaufsichtigen.
Laut Bericht der Gendarmerie-Station Ruzyně-Flughafen vom 10. 9. 1938 ist die Bloch nach Holland
abgeflogen, nachdem sie sich ein holländisches Visum für ihren gültigen österreichischen
Reisepass besorgt hat.
Ich erstatte darüber Bericht im Bezug auf die dortige telefonische Anweisung vom 9. September 1938.