An die Gestapo,
Staatspolizeistelle in Wien.
Ueber den illegalen Grenzverkehr im h.o. Verwaltungsbezirke im Monat April 1938 wird berichtet:
In der Nacht vom 20. auf den 21.
April 1938 wurden beim unbefugten
Grenzübertritt im Gemeindegebiet Hohenau betreten und
festgenommen:
- Illegale Grenzüberschreitung
- Polizei
- Verhaftung
Im Einvernehmen mit dem Grenzpolizeikommissariat
Mistelbach
wurde die Vorführung der genannten Personen zum hiesigen Amte veranlasst und wurden diese
Personen wegen Uebertretung der Passvorschriften, BGBl. 702/1921, rechtskräftig bestraft wie
folgt:
Dr. Kurt Szurmai, mit
dem hä. Erkenntnisse vom 21. 4. 1938, Zl.III-1370. Mit 7
Tagen Arrest;
Elisabeth Klein, mit
dem hä. Erkenntnisse vom 21./4.1938, Zl. III-1369, mit 7
Tagen Arrest;
Robert Tollovitz mit
dem hä. Erkenntnisse vom 21. 4. 1938, Zl.III-1372, mit 14
Tagen Arrest.
Nach erfolgter Abstrafung wurden die Genannten am 21. April
1938 nachmittags dem Bezirksgerichte Matzen zwecks Verbüssung der
Arreststrafen überstellt.
Über Ersuchen des Grenz-Polizei-Kommissariates
Mistelbach
wurde das Bezirksgericht Matzen davon in Kenntnis gesetzt, dass die abgestraften Personen, nach
Strafverbüssung so lange in Haft zu halten sind,
bis von der Staatspolizeileitstelle Wien eine weitere Verfügung einlangt.
Beigefügt wird, dass im Gegenstande der h.o. Bericht vom 21. April
1938, Z:XI-14/16, an die Staatspolizeileitstelle (IIb)
in Wien erstattet wurde.
Die genannten Personen befinden sich derzeit noch im Bezirksgerichte in Matzen.