Die Prager Regierung hat Dienstag zwei Verordnungen kundgemacht, die eine
Regelung der Juden- und der Emigrantenfrage enthalten. Es wird darin angeordnet, daß alle seit dem Jahre 1918
erteilten tschecho-slowakischen Staatsbürgerschaften überprüft werden müssen. Allen
Juden, die in dieser Zeit die tschecho-slowakische
Staatsbürgerschaft erlangt haben, wird diese wieder entzogen.
Die zweite Verordnung bestimmt, daß alle in der Tschecho-Slowakei
lebenden Emigranten das tschecho-slowakische
Staatsgebiet BINNNEN SECHS MONATEN verlassen müssen. Übertretungen der Verordnung werden mit
Geldstrafen bis zu 100,000 Kronen oder Gefängnisstrafe bis zu sechs Monaten geahndet.