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Devisenschieber und Gewalttäter vor den Schöffen. Flucht einer Judenfamilie verhindert, Presseartikel des Deutschen Telegrafen

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Devisenschieber und Gewalttäter vor den Schöffen

Flucht einer Judenfamilie verhindert

Wien 12. August.

Vor einem Schöffensenat des Landesgerichtes 2 (OLGR Oberlandesgerichtsrat Dr. Eberstaller, Staatsanwalt Dr. Bruckner) hatte sich der jüdische Kaufmann Dr. Kurt Popper wegen Vergehens nach der Devisenverordnung durch Nichtanmeldung eines Auslandsguthabens sowie wegen Verbrechens der öffentlichen Gewalttätigkeit zu verantworten.

In der Nacht vom 11. auf den 12. März herrschte auf den zu den Grenzen führenden Straßen ein lebhafter Autoverkehr, da zahlreiche Personen versuchten, zumeist mit großen Vermögenswerten, das Ausland zu erreichen.

Mit dem Auto gegen Gendarmeriebeamte

In den in der Nähe der Grenzen gelegenen Ortschaften richteten die Gendarmerieposten und Hilfsabteilungen, bestehend aus Mitgliedern von Parteiformationen, einen Wachtdienst ein, um die Verschleppung von Vermögenswerten ins Ausland, bzw. die Flucht verbrecherischer Individuen zu verhindern. Auch die Reichsstraße nach Berg war von zahlreichen Autos belebt. Gegen Mitternacht fuhr ein Kraftwagen in raschem Tempo durch Hainburg, wo zwei Gendarmeriebeamte Postendienst versahen. Die Beamten gaben dem Kraftwagenlenker auf ziemliche Entfernung Haltezeichen mit ihren Taschenlampen, der Lenker verlangsamte auch die Geschwindigkeit, stieg aber, als ein Gendarmeriebeamter an den Wagen herantrat, wieder auf den Gashebel und fuhr in irrsinnigem Tempo davon. Der Beamte mußte rasch zur Seite springen. Der Fahrer konnte erst bei Regelsbrunn angehalten und als der aus Wien stammende Dr. Kurt Popper identifiziert werden.

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Verbrechens der öffentlichen Gewalttätigkeit. Dr. Popper erklärte in der Hauptverhandlung, er habe nicht die Absicht gehabt, Vermögenswerte zu verschieben, sondern nur mit seiner Frau und seiner Schwiegermutter in die Tschechoslowakei ausreisen wollen.

Er wurde auf Grund der Ergebnisse des Beweisverfahrens zu zwei Monaten Kerker verurteilt.


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