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Franz Josef Huber über die Ausreise ausländischer Jüdinnen und Juden aus Österreich ohne besondere Bewilligung

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Betrifft: Passerteilung an Juden.

Vorgang: Rundschreiben vom 21. 4. 1938, Tgb. Nr. 137/38 und FS des Staatspolizeiamtes Berlin vom 14. 4. 1938, Nr. 2130.

Anlagen: 0

Mein Rundschreiben vom 21. 4. 1938, Tgb.Nr.137/38, und der Rundspruch der Staatspolizeistelle Wien vom 30. 3. 1938 Nr. 2410, bezw. das Fernschreiben des Geheimen Staatspolizeiamtes Berlin vom 14. 4. 1938, Nr.2130, wird dahin abgeändert, dass Juden fremder Staatsangehörigkeit eine besondere Bewilligung zu ihrer Ausreise aus Oesterreich nicht mehr benötigen.

Zusatz f. Staatspolizeistellen:

Ich bitte, die Grenzpolizeikommissariate und Grenzpolizeistellen von dieser Maßnahme unverzüglich zu verständigen.

gez. Huber


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