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los. Als dann zwöll Tage später in der +2. Session das Dekret Inseru- tabili divine altitudinis providencia" über die dem Papst, den Kardinálen und den Beamten der Kurie gewührte Versorgung veróffentlicht wurde, war Hüglin nieht in Basel, und er hat sieh, als er nach drei Tagen zuriickkehrte, nicht weiter um das Ereignis gekiumnert, obwohl es ihm ein Leichtes gewesen sein müßte, von seinem Amtsgenossen Chesnelot Näheres zu erfahren. Von der 43. Session, die der Veröffentlichung des Dekrets Inter assiduas" über die Feier des Festes Marii Heimsuchung galt, hat Rocapetri einen ausfiihr- lichen Bericht geben wollen, wie die Freilassung von nicht weniger als sechs Seiten zeigt, aber er hat es dann doch unterlassen oder vergessen, Die 44, Session endlich fällt in die Zeit, für die uns, wie erwähnt, Rocapetris Protokoll fehlt. In ihr wurde das Dekret Catholiee eeclesie zum Schutz der Konzilsmitglieder gegen pipstliehe Übergriffe erlassen. Die 44. Session war bekanntlich auch die letzte, die in Basel stattfand.

Berichte über Konsistorien werden von Hüglin naturgemäß erst seit der Krönung Felix V. am 24. Juli 1440 gegeben. Er erwähnt im ganzen sieben, drei öffentliche und vier geheime. Jene finden im Dom, diese in der Kapelle des päpstlichen Palastes statt. Im ersten öffentlichen Konsistorium am 29, Juli 1440 kommt zunächst die Frage der Friedensstiftung zwisehen den Herzógen Ludwig dem Alteren und dem Jüngeren von Baiern und zwischen diesen beiden, dem Markgrafen Friedrich von Brandenburg und dem Bischof Leonhard von Passau zur Sprache, ferner die Verleihüng des Palliums an den Patriarchen von Aquileja. Dann wiederholt Felix V. seinen schon am 17. Dezember 1439 in Ripaille geschworenen Eid (Hüglin teilt ihn im Wortlaut mit) und beschwórt das Dekret der 11. Session des Baseler Konzils ,Quoniam frequens*, und schließlich verliest der Kardinal von Arles den ,Modus regiminis per papam tenendus et observandus". Das zweite, wohl wiehtigste von allen in Basel gehaltenen und darum auch von Hüglin ausführlieher behandelte óffentliche Konsistorium vom 12. Oktober 1440 gilt der Publikation von acht Kardinälen, die Felix in einem von Hüglin nur kurz erwähnten geheimen Konsistorium, das an demselben Tage dem óffent- lichen unmittelbar vorangegangen war, kreiert hatte. Sehr eingehend isı auch das erste geheime Konsistorium vom 18. August 1440 geschildert. Hier verziehtet Konrad von Bubnang auf das Bistum Straßburg, und Felix ernennt den jungen Pfalzgrafen Ruprecht, den Sohn des Pfalzgrafen Stephan von Simmern-Zweibrücken, zu seinem Nachfolger. Dem dritten, am 11. März 1441 gehaltenen öffentlichen Konsistorium dagegen widmet Hüglin nur eiu paar Worte; er teilt nicht eimnal den Zweck desselben mit. Und ebenso mager sind seine Berichte über die beiden geheimen Konsistorien vom 15. Oktober 1440 (er nennt es irrtümlich ein öffentliches) und vom 13, Februnr 1441. Wir


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