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XXI
los. Als dann zwöll Tage später in der +2. Session das Dekret „Inseru-
tabili divine altitudinis providencia" über die dem Papst, den Kardinálen und
den Beamten der Kurie gewührte Versorgung veróffentlicht wurde, war Hüglin
nieht in Basel, und er hat sieh, als er nach drei Tagen zuriickkehrte, nicht
weiter um das Ereignis gekiumnert, obwohl es ihm ein Leichtes gewesen
sein müßte, von seinem Amtsgenossen Chesnelot Näheres zu erfahren. Von
der 43. Session, die der Veröffentlichung des Dekrets „Inter assiduas" über
die Feier des Festes Marii Heimsuchung galt, hat Rocapetri einen ausfiihr-
lichen Bericht geben wollen, wie die Freilassung von nicht weniger als
sechs Seiten zeigt, aber er hat es dann doch unterlassen oder vergessen, Die
44, Session endlich fällt in die Zeit, für die uns, wie erwähnt, Rocapetris
Protokoll fehlt. In ihr wurde das Dekret „Catholiee eeclesie“ zum Schutz der
Konzilsmitglieder gegen pipstliehe Übergriffe erlassen. Die 44. Session war
bekanntlich auch die letzte, die in Basel stattfand.
Berichte über Konsistorien werden von Hüglin naturgemäß erst seit
der Krönung Felix’ V. am 24. Juli 1440 gegeben. Er erwähnt im ganzen
sieben, drei öffentliche und vier geheime. ‚Jene finden im Dom, diese in der
Kapelle des päpstlichen Palastes statt. Im ersten öffentlichen Konsistorium
am 29, Juli 1440 kommt zunächst die Frage der Friedensstiftung zwisehen
den Herzógen Ludwig dem Alteren und dem Jüngeren von Baiern und
zwischen diesen beiden, dem Markgrafen Friedrich von Brandenburg und
dem Bischof Leonhard von Passau zur Sprache, ferner die Verleihüng des
Palliums an den Patriarchen von Aquileja. Dann wiederholt Felix V. seinen
schon am 17. Dezember 1439 in Ripaille geschworenen Eid (Hüglin teilt ihn
im Wortlaut mit) und beschwórt das Dekret der 11. Session des Baseler
Konzils ,Quoniam frequens*, und schließlich verliest der Kardinal von Arles
den ,Modus regiminis per papam tenendus et observandus". Das zweite,
wohl wiehtigste von allen in Basel gehaltenen und darum auch von Hüglin
ausführlieher behandelte óffentliche Konsistorium vom 12. Oktober 1440 gilt
der Publikation von acht Kardinälen, die Felix in einem von Hüglin nur
kurz erwähnten geheimen Konsistorium, das an demselben Tage dem óffent-
lichen unmittelbar vorangegangen war, kreiert hatte. Sehr eingehend isı
auch das erste geheime Konsistorium vom 18. August 1440 geschildert. Hier
verziehtet Konrad von Bubnang auf das Bistum Straßburg, und Felix ernennt
den jungen Pfalzgrafen Ruprecht, den Sohn des Pfalzgrafen Stephan von
Simmern-Zweibrücken, zu seinem Nachfolger. Dem dritten, am 11. März 1441
gehaltenen öffentlichen Konsistorium dagegen widmet Hüglin nur eiu paar
Worte; er teilt nicht eimnal den Zweck desselben mit. Und ebenso mager
sind seine Berichte über die beiden geheimen Konsistorien vom 15. Oktober 1440
(er nennt es irrtümlich ein öffentliches) und vom 13, Februnr 1441. Wir
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